Messe-Hostessen sind Arbeitnehmerinnen
am 20.02.2006 von Recht und Alltag
Das Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat eine Frankfurter Messe-Agentur zur Nachzahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung verurteilt. Denn auch Messe-Hostessen müssen von ihrer Vermittlungsagentur als Arbeitnehmerinnen behandelt werden.
Ein Rentenversicherungsträger hatte die Beitragszahlungen nach einer Betriebsprüfung verlangt. Die Agentur wehrte sich dagegen mit dem Argument, die Hostessen hätten ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet und arbeiteten als Selbstständige.
Mit dem Urteil vom 20. 10. 2005 (Az.: L 8/14 KR 334/04) verwarf der 8. Senat des Landessozialgerichts eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Hostessen - meist Studentinnen - keine selbstbestimmte, nach eigenen Vorstellungen geplante Arbeit …
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