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Merkwürdiger Fall der unerlaubten Einfuhr von Amphetamin

am 05.05.2006 von strafblog

Am Montag steht Haftprüfungstermin in einem ungewöhnlichenFall von Betäubungsmittelkriminaliät an. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mehr als 2 Kilo Amphetamin von Holland nach Deutschland eingeführt zu haben. Das bestreitet dieser auch gar nicht, behauptet aber, das Rauschgift in Warschau übernommen zu haben, um es dann einem Abnehmer in Polen zu überbringen. Da er diesen dann aber nicht angetroffen habe, sei er auf die Idee verfallen, das Amphetamin im Reservereifen zu verstecken und damit zunächst einmal durch Deutschland nach Holland zu fahren, wo er ein Treffen mit einem Verwandten hatte, bei dem es jedoch nicht um Drogen ging. Er habe dann vorgehabt, das Amphetamin wieder mit zurück nach Polen zu nehmen, woher es ja auch stammte, um es jetzt dem Abnehmer zu übergeben.

Die Staatsanwaltschaft glaubt diese Geschichte nicht und ist der Auffassung, es handele sich schlichtweg um einen Drogenkauf in Holland. Das Amphetamin habe von dort nach Deutschland oder nach Polen verbracht werden sollen. Als Verteidiger weiß ich auch nicht so recht, welcher Version ich den Vorzug geben soll, und zwar unabhängig davon, was tatsächlich stattgefunden hat. Bleibt der Mandant bei seiner Einlassung, so räumt er damit eigentlich zwei Einfuhrtaten ein, nämlich einmal von Polen nach Deutschland und dann wieder von Holland nach Deutschland. Eine bloße Durchfuhr, die zu einem niedrigeren Strafrahmen führen würde, lässt sich nicht begründen, da eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf das Amphetamin während der Fahrt durch Deutschland bestand. Andererseits wäre bei der Version, die der Beschuldige als zutreffend angibt, vielleicht eher ein minderschwerer Fall der Einfuhr zu begründen - oder besser gesagt: 2 minderschwere Fälle. Ob das unterm Strich zu einem besseren Ergebnis führen würde, kann man kaum sagen. So oder so, man muss halt Gespräche führen und dann das Beste draus machen - ganz nah an der historischen Wahrheit, versteht sich.

Autor: RA Rainer Pohlen

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