Merkel will Gentests an Embryonen verbieten

Potsdam (Reuters) - Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt ein Verbot von Gentests an Embryonen an und steuert damit auf einen parteiinternen Streit zu.

"Aus meiner Sicht sollten wir die Präimplantationsdiagnostik verbieten", sagte Merkel am Wochenende bei einem Kongress der Jungen Union in Potsdam. Sie halte es für unmöglich, eine Abgrenzung zu finden zwischen einer schwer wiegenden genetischen Krankheit und einem nicht ganz so schwer wiegenden Defekt. Der Chef der nordrhein-westfälischen Landesgruppe im Bundestag, Peter Hintze, wehrt sich dagegen vehement gegen ein Verbot der Gentests. Sie seien eine Hilfe, um Eltern das Ja zum Kind zu erleichtern. "Ein gegen eine Frau gerichteter Implantationszwang einer schwer belasteten befruchteten Eizelle ist mit unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar", sagte Hintze dem "Spiegel".

Auch die Bundesfamilienministerin und CDU-Politikerin Kristina Schröder hatte sich skeptisch zu einem grundsätzlichen Verbot der Tests geäußert. Sie hielte es für einen Widerspruch, einem Paar einerseits den Test zu verbieten, Spätabtreibungen bis zum neunten Monat aber unter bestimmten Umständen zuzulassen, sagte sie vor einigen Wochen.

Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Michael Kretschmer warb für eine restriktive Zulassung der Tests. "Niemand kann wollen, dass eine vorgeburtliche Auswahl nach Augenfarbe oder Geschlecht getroffen wird, aber zur Abwehr schwerster erblich bedingter Krankheiten sollte eine medizinische Eingriffsmöglichkeit bestehen", sagte er der "Leipziger Volkszeitung" (Montagausgabe).

Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt ein Verbot der genetischen Überprüfung von Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib ab. Die Politik könne Frauen nicht vorschreiben, ohne Untersuchung Embryonen mit schweren Genschäden einsetzen zu lassen, die dann später zu einem Schwangerschaftsabbruch berechtigten. Sie halte es daher für bedenklich, schwer vorbelasteten Paaren die Möglichkeit einer genetischen Überprüfung des Embryos vorzuenthalten, sagte sie vor einigen Wochen.

Der Ausgang einer Bundestagsabstimmung über die Gentests ist offen, da bei Entscheidungen über ethische Themen häufig der Fraktionszwang aufgehoben wird. Damit spielen die Mehrheitsverhältnisse der Parteien keine Rolle mehr.

Auslöser der Debatte war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter stellten im Juli klar, dass die Überprüfung von Embryonen auf Gendefekte und die anschließende Aussonderung von Embryonen in Deutschland zulässig ist. Diese Präimplantationsdiagnostik verstoße entgegen landläufiger Auffassung nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, urteilte das Gericht.

Der BGH bestätigte damit den Freispruch des Berliner Frauenarztes Matthias Bloechle. Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die Embryonen auf Gendefekte untersucht und in Absprache mit den Eltern nur die unauffälligen eingepflanzt. In allen Fällen hatte einer der Partner genetische Belastungen aufgewiesen. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt, um per Gericht Klarheit in der rechtlichen Grauzone schaffen zu lassen.

Bloechle rechtfertigte seine Position, da den betroffenen Frauen durch die Gentests unendliches Leid erspart werde. "Es sind totgeweihte Embryonen, Embryonen, die gar nicht lebensfähig sind, und diese Embryonen könnten allenfalls zu einer Fehlgeburt bei der betroffenen Frau führen", sagte der Arzt dem ZDF. Außerdem sei nicht einzusehen, warum ein normaler Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erlaubt sei, die Untersuchung zur Unterscheidung zwischen totgeweihten und lebensfähigen Embryonen aber verboten sein wolle.

Die Katholische Kirche plädierte dagegen für ein Verbot der Gentests und schloss Kompromisse aus. Durch die Gentests könne das Lebensrecht von Menschen infrage gestellt werden, daher müsse der Gesetzgeber handeln, sagte Weihbischof Anton Losinger dem ZDF.



Quelle: Reuters (17. Oktober 2010)

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Themen: Germany , Cdu , Bundestag , Western Europe , Europe , Potsdam , Science , Sabine , Angela Merkel , Schwangerschaftsabbruch , Politik , Kongress , Peter Hintze , German Language - General , Government / Politics , Health / Medicine , Lawmaking

Erschienen 17. Oktober 2010 bei http://www.reuters.com.

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