De-Mail – Erste Akkreditierung durch das BSI
Datenschutzbeauftragter | 21. Dezember 2011 — Wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestern auf seiner Webseite veröffentlichte, hat es der Men…
Seit letzter Woche steht der Nutzung der De-Mail nichts mehr im Wege. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) der Mentana-Claimsoft das erforderliche Zertifikat für De-Mail-Dienste erteilte, gab nunmehr auch der Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar grünes Licht.
Somit hat die Mentana-Claimsoft als erstes Unternehmen die Voraussetzungen des De-Mail-Gesetzes erfüllt.
De-MailDas Projekt De-Mail soll das verbindliche und vertrauliche Versenden elektronischer Nachrichten ermöglichen und stellt eine entsprechende Kommunikationsinfrastruktur für Bürger, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen dar. Damit wird das postalische Einschreiben ein Teil der rechtsverbindlichen digitalen Welt.
Neben der Nachweismöglichkeit über die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails soll der Dienst gewährleisten, dass Inhalte von De-Mails auf ihrem Weg durch das World Wide Web nicht mitgelesen oder manipuliert werden können.
Akkreditierung durch BSI und BfDIDer Dienstanbieter, die De-Mail-Dienste erbringen wollen, müssen den Datenschutz-Nachweis nach § 18 Abs. 3 Nr. 4 des De-Mail-Gesetzes erbringen. Eine Zertifizierung erfolgt durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bei seiner Entscheidung im Falle der Mentana-Claimsoft AG lagen ihm Gutachten von unabhängigen Stellen, darunter auch von der intersoft consulting services AG, vor.
Ebenso hat Mentana-Claimsoft AG die technischen und organisatorischen Anforderungen des § 18 Abs. 3 Nr. 3 De-Mail-Gesetzes erfüllt. Die der Zertifizierung zugrunde liegende Prüfung wurde bei Mentana-Claimsoft durch die intersoft certification services GmbH durchgeführt.
KritikIn der Vergangenheit ist der De-Mail-Dienst kritisiert worden, da bei dem Versand der De-Mails keine echte Ende-zu-Ende Verschlüsselung angeboten wird. Der Gesetzgeber hat sich jedoch gegen die Ende-zu-Ende Verschlüsselung entschieden, da die ansonsten einfache und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger wesentlich erschwert wird.
D… » Vollständiger ArtikelErschienen 7. Februar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat der Mentana Claimsoft GmbH ein Datenschutzzertifikat für den dort geplanten De-Mail-Dienst erteilt. Darin wird bestätigt, dass die Mentana Claimsoft GmbH die datenschutzrechtlichen Anforderungen des De-Mail-Gesetzes erfüllt. Die Erteilung des Zertifikates ist Bestandteil des Akkreditierungsverfahrens beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik, das jeder Anbieter durchlaufen muss, bevor er De-Mail-Dienste am Markt anbieten kann.
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