Mentana-Claimsoft – erster De-Mail-Anbieter auf dem Markt

Seit letzter Woche steht der Nutzung der De-Mail nichts mehr im Wege. Nachdem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) der Mentana-Claimsoft das erforderliche Zertifikat für De-Mail-Dienste erteilte, gab nunmehr auch der Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar grünes Licht.

Somit hat die Mentana-Claimsoft als erstes Unternehmen die Voraussetzungen des De-Mail-Gesetzes erfüllt.

De-Mail

Das Projekt De-Mail soll das verbindliche und vertrauliche Versenden elektronischer Nachrichten ermöglichen und stellt eine entsprechende Kommunikationsinfrastruktur für Bürger, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen dar. Damit wird das postalische Einschreiben ein Teil der rechtsverbindlichen digitalen Welt.

Neben der Nachweismöglichkeit über die Identität der Kommunikationspartner sowie die Zustellung der De-Mails soll der Dienst gewährleisten, dass Inhalte von De-Mails auf ihrem Weg durch das World Wide Web nicht mitgelesen oder manipuliert werden können.

Akkreditierung durch BSI und BfDI

Der Dienstanbieter, die De-Mail-Dienste erbringen wollen, müssen den Datenschutz-Nachweis nach § 18 Abs. 3 Nr. 4 des De-Mail-Gesetzes erbringen. Eine Zertifizierung erfolgt durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Bei seiner Entscheidung im Falle der Mentana-Claimsoft AG lagen ihm Gutachten von unabhängigen Stellen, darunter auch von der intersoft consulting services AG, vor.

Ebenso hat Mentana-Claimsoft AG die technischen und organisatorischen Anforderungen des § 18 Abs. 3 Nr. 3 De-Mail-Gesetzes erfüllt. Die der Zertifizierung zugrunde liegende Prüfung wurde bei Mentana-Claimsoft durch die intersoft certification services GmbH durchgeführt.

Kritik

In der Vergangenheit ist der De-Mail-Dienst kritisiert worden, da bei dem Versand der De-Mails keine echte Ende-zu-Ende Verschlüsselung angeboten wird. Der Gesetzgeber hat sich jedoch gegen die Ende-zu-Ende Verschlüsselung entschieden, da die ansonsten einfache und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger wesentlich erschwert wird.

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Themen: Datenschutz , Zertifikat , Bsi , World Wide Web , Bundesamt , De-mail , Bundesdatenschutzbeauftragter , De-mail-gesetz

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

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