Menschliches Versagen bei EU-Kommission

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, ist der EU-Kommission eine merkwürdige Panne passiert. Beim Absenden der Klagebegründung für die Strafen gegen einige deutsche Banken i.H.v. insgesamt 100 Mio Euro habe ein Mitarbeiter die hintere, nicht beschriebene Seite an das Europäische Gericht erster Instanz gefaxt. Darauf machte das Gericht erst fünf Tage später aufmerksam, wodurch die Frist zur Begründung schon verstrichen war. Daraufhin entschied das Gericht, dass die Strafen unbegründet waren. Wie es weiter heißt, kann die Kommission gegen dieses Urteil Berufung einlegen und dann noch einmal die Begründung nachreichen. Wie das Verfahren ausgehen werde sei daher vollkommen offen. ...

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Erschienen 16. Oktober 2004 auf http://www.mindermeinung.de/.

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