Menschenrechts-Experten bekräftigen absolutes Folterverbot
Auch bei der Bekämpfung des Terrorismus gilt das Verbot der Folter uneingeschränkt und ausnahmslos. Es gibt keine Rechtfertigung für Folter. Diese Ansicht vertreten Experten auf einer internationalen Fachtagung zum Thema "Das Folterverbot und der 'Kampf gegen Terror'", die amnesty international (ai), der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, (RAV) das Center for Constitutional Rights und die Holtfort-Stiftung am 13. und 14. Oktober in Berlin abhalten. "Wie bedroht das absolute Folterverbot und die Rechtsstaatlichkeit sind, zeigt das jüngst verabschiedete Anti-Terror-Gesetz in den USA. Es lässt nach wie vor Verhörmethoden zu, die als Folter und Misshandlungen zu werten sind, auch wenn sie verharmlosend benannt werden", sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin von amnesty international Deutschland. "Dazu zählt Schlafentzug, langandauernde laute Beschallung oder Dauerlicht. Die vorgesehenen Militärkommissionen spotten den internationalen Standards fairer Gerichtsverfahren. Sie sind eine rechtsstaatliche Farce." Bei der Diskussion um die Entwicklung in den USA darf aber nicht übersehen werden, dass Deutschland und die Europäische Union eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen im Namen der "Terrorismusbekämpfung" haben. Deutsche Geheimdienst-Beamten haben Verhöre in Foltergefängnissen durchgeführt. Hierzulande wird offen über 'Rettungsfolter' diskutiert. "Dies zeigt: Wir brauchen ein Ende der Doppelmoral in der deutschen Politik und auch hi…
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Erschienen 15. Oktober 2006 auf http://menschenrechte.blogg.de/.
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