Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff neuer Präsident des Bundesfinanzhofs
STEUERRECHT | 2. November 2011 — Bereits am Montag, dem 31. Oktober 2011 hat der Bundespräsident Herrn Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff in Berlin die Ernennun…
Wie man hört, soll Rudolf Mellinghoff, Richter am BVerfG, den Spitzenposten im obersten deutschen Finanzgericht übernehmen. Die Sache sei noch nicht ganz entschieden, aber es laufe auf ihn zu.
Damit würde schon wieder in Karlsruhe ein Posten frei. Der Post-Lissabon-Umbau des Zweiten Senats könnte weitergehen.
Mellinghoffs Amtszeit endet regulär im Januar 2013. Aber der amtierende BFH-Präsident Wolfgang Spindler wird, wenn ich mich nicht verrechnet habe, nächstes Jahr 65. Also könnten wir uns schon 2011 auf eine weitere Karlsruhe-Personalie freuen.
Mellinghoff kommt vom Bundesfinanzhof, insofern macht das schon Sinn. Und er wird bestimmt die von Spindler begründete Tradition weiterführen, mit großer Penetranz die Vereinfachung des Steuerrechts anzumahnen (und dafür vom Bundesfinanzminister durch Nichtanwendungserlasse marginalisiert zu werden).
Als Karrierepfad ist der Schritt vom BVerfG-Richter zum Präsidenten eines obersten Bundesgerichtes auch nicht vorbildlos: Thomas Dieterich verkürzte 1994 seine Amtszeit als BVerfG-Richter um fünf Jahre, um BAG-Präsident werden zu können.
Was von den “Lisbon Seven” übrig bliebDie Meldung leuchtet aber auch aus ganz anderer Perspektive ein: Einen der Mehrheitsrichter des Lissabon-Urteils vorzeitig loszuwerden, ist für die Bundesregierung allemal ein höchst plausibler Gedanke.
Seit Honeywell hat die Frage, ob Karlsruhe sich zum Desintegrationsmotor Europas machen will, zwar etwas an Brisanz verloren. Aber mit den Verfahren zum Griechenland-Bailout und zum Euro-Rettungsschirm hängen weiterhin zwei gut geschliffene Damoklesschwerter über den schwarz-gelben Häuptern, um deren stabile Aufhängung sich die Koalitionäre durchaus Sorgen machen sollten.
Dass Schwarz-Gelb mit Karlsruher Personalien umzugehen weiß, um seine Europapolitik abzustützen, hat man schon bei der Ernennung von Andreas Voßkuhle zum Präsidenten des BVerfG beobachten können.
Peter Müller, der fröhliche Schachspieler aus dem frankophilen Saarland, wird nächstes Jahr Di Fabios Sessel einnehmen und wird dort bestimmt nicht versuchen, sich als euroskeptischer Wüterich zu profilieren.
Dann wären von den “Lisbon Seven” nur noch Landau und Lübbe-Wolff übrig, von den wirklichen Hardlinern nur noch Landau.
Wobei man noch nicht weiß, wie die Neuen ticken, Huber und Hermanns. Huber zumindest ist als Wissenschaftler nicht für übertriebenen Mehrebenenenthusiasmus bekannt, gilt aber auch unter Europarechtlern als vernünftiger Mann.
Peter Müller: Kann man machenEin Wort noch zu Peter Müller und der Frage, ob ich mich darüber aufregen soll, dass ein CDU-Ministerpräsident Verfassungsrichter wird.
Wir haben im künftigen Zweiten Senat drei Staatsrechtslehrer (Voßkuhle, Lübbe-Wolff, Huber) und vier Bundesrichter (Mellinghoff, Gerhardt, Landau, Hermanns), darunter jeweils einer (Huber, L…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Dezember 2010 auf http://verfassungsblog.de.
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