Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung
Meldekopien nun auch elektronisch möglich
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten auf sicherem Übertragungsweg eine Kopie der Meldung nach § 28a SGB IV
auch elektronisch übermitteln. Damit fällt der damit verbundene Verwaltungsaufwand weg. Erstattungsanträge nach dem
Aufwendungsausgleichsgesetz sind elektronisch möglich. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 müssen Arbeitgeber nicht nur die
Beitragsnachweise für die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz elektronisch abgeben, sondern sie können auch die
Erstattungsanträge elektronisch an die Krankenkassen übermitteln.
Berufsständische Versorgungswerke werden in das Meldeverfahren integriert
Haben Arbeitgeber Beschäftigte, die in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, gilt für sie ab dem 1. Januar 2009
das vollelektronische Melde- und Beitragsverfahren. Diese speziellen Meldungen und Beitragsnachweise werden über die Annahmestelle
der berufsständischen Versorgungswerke zentral angenommen und von dort aus an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet. Das
bisherige Papierverfahren entfällt damit vollständig.
Optionales vollelektronisches Verfahren für Zahlstellen
Arbeitgeber, die am Zahlstellenverfahren teilnehmen müssen, können ab dem 1. Januar 2009 auch für dieses Verfahren eine
vollelektronische Übertragung nutzen. Bis zum 1. Januar 2011 ist die Teilnahme freiwillig, danach wird sie verbindlich. Gerade große
Arbeitgeber werden durch diese Maßnahme erheblich entlastet.
Meldungen auch für die Unfallversicherung
Neu ist auch die Integration der Angaben für die Unfallversicherung in das Meldeverfahren der Sozialversicherung. Das Verfahren
startet ab dem 1. Januar 2009 und sorgt dafür, dass die Rentenversicherungsträger ab 2010 die notwendigen Angaben für die
Betriebsprüfung auch in Sachen Unfallversicherung zur Verfügung haben. Ab 2011 soll dann auch der bisher noch notwendige Lohnnachweis
entfallen und in das Verfahren integriert werden.
Sofortmeldung wird wieder eingeführt - nun aber voll elektronisch
In den Wirtschaftsbranchen, in denen bisher schon die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises galt, und der
Fleischwirtschaft wird ab dem 1. Januar 2009 die Sofortmeldepflicht wieder eingeführt. Neu ist, dass die Meldung elektronisch
spätestens bei Beschäftigungsaufnahme abzugeben ist und direkt an die Deutsche Rentenversicherung in die Betriebsprüfungsdatei geht.
Sobald die normale Anmeldung erfolgt, wird sie wieder gelöscht. Zugriff auf diese Meldungen haben sowohl die Kontrolleure der
Schwarzarbeitsbekämpfung wie auch die Berufsgenossenschaften in Fällen von vermuteter illegaler Beschäftigung. Außerdem gilt in
diesen Branchen ab dem 1. Januar 2009 auch die Mitführungspflicht v…
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