melango.de - gut gemachte Abofalle oder seriöser Dienstleister?

Mit Betätigung des Absendeknopfes nach Eingabe der Registrierungsdaten, also den Angaben zur Peson, werden gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ein Vertrag gilt als geschlossen. Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll jedenfalls ausreichen, meint das Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Az.:13 C 1095/10 und 16 C 1107/10, in der melango.de als Klägerin auftrat und hält das Angebot danach für seriös. Es handelt sich wegen der geringen Streitwerte jeweils um Urteile im schriftlichen Verfahren nach 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung, die natürlich Einzelfallentscheidungen sind.. Nach unserem anwaltlichem Schreiben mit der Aufford…

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Themen: Chemnitz , Urteile , Dienstleister , Melango.de

Erschienen 8. November 2010 auf http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com.

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