Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften…
am 06.12.2006 von http://oby.de
In der Netzzeitung vom heutigen Tage heißt es:
“Meist muss gar nicht der Benutzer für seinen rechtswidrigen Foreneintrag haften, sondern der Betreiber des Forums.”
Das ist falsch.
Nur unter besonderen Umständen haftet auch der Forum-Betreiber neben dem Verfasser der inkriminierten Äußerung, …
LG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung für Forum-Betreiber bei rechtswidrigen Postings
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Düsseldorf (Urt. v. 27.06.2007 - Az.: 12 O 343/06) hat entschieden, dass ein Forum-Betreiber erst ab Kenntnis für fremde, rechtswidrige Einträge haftet.Zudem treffen ihn grundsätzlich keine Überwachungs- oder Überprüfungspflichten:Dabei…
AG Winsen: Haftung eines Forum-Betreibers
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Winsen (Beschl. v. 06.06.2005 - Az.: 23 C 155/05) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen der Betreiber eines Internet-Forums für rechtswidrige Inhalte, die durch Dritte erstellt wurden, haftet.Über den Kläger wurden rechtsw…
Autor oder Betreiber?
domainblog / Ebenfalls bei netlaw.de zu finden ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05), dernach vorwiegend der Autor einer rechtswidrigen Äußerung haftet:In einem Internet-Forum, das vorwiegend dem Meinungsaustausch di…
Zusammenfassung: Haftung der Forenbetreiber
neues aus schwabenheim / Wer haftet für beleidigende Meinungsäußerungen in einem Internet-Forum? Mit dem neuesten Urteil aus Düsseldorf ist nicht unbedingt viel Klarheit gewonnen. Interpretationen gibt es dazu im lawblog, von Dr. Bahr oder bei heise. Im Überblick: Zun…
OLG Düsseldorf: Nachrangige Haftung von Forums-Betreibern bei Schmähkritik
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 26.04.2006 - Az.: 1-15 U 180/05) hat entschieden, dass Forums-Betreiber bei rechtswidrigen Beiträgen nur nachrangig haften.Zunächst müsse der Verletzer denjenigen zur Löschung auffordern, der den rechtswidrigen Beitra…
OLG Koblenz: Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Koblenz (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, dass ein Forum-Betreiber für rechtswidrige Foren-Äußerungen Dritter erst ab Kenntnis haftet:Zwar kann grundsätzlich gegen den Be…
