Meinungsfreudiger Betriebsrat lässt sich kaum verklagen

“Nein zum Krieg” hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.

Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.

Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Di…

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Themen: Betriebsrat , Pressefreiheit , Abmahnung , Meinungsfreiheit , Hamburg , Iran , Wiederholungsgefahr , Politik , Zensur , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 3. September 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.

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