Meinungsfreiheit und Wettbewerbsrecht

Mit Urteil vom 19.05.2011 (Az.: I ZR 147/09) hat der Bundesgerichtshof gleich zu zwei äußerst interessanten Fragen Stellung genommen.

Einerseits ging es darum, unter welchen Voraussetzungen man sich einen fremden Text inhaltlich zu eigen macht, wenn man nur im Rahmen eines Klammerzusatzes auf eine externe Quelle verlinkt. Der primäre Ansatz des BGH, der in dieser Passage

Dies wird durch die Verwendung der elektronischen Verweise deutlich, die nicht nur den Aufruf der betreffenden Internetseiten technisch erleichtern, sondern dem Leser des Newsletters unmittelbar zusätzliche Informationsquellen erschließen, die für das weitergehende Verständnis der von der Beklagten geäußerten Meinung erkennbar von Bedeutung sind. Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, bezweckt die Verwendung der elektronischen Verweise damit auch, dass die Leser des Newsletters die mit ihnen verknüpften Artikel zur Kenntnis nehmen. Der Inhalt dieser Artikel ist deshalb Bestandteil der im Newsletter enthaltenen Stellungnahme der Beklagten und damit auch ihres geschäftlichen Handelns geworden.

zum Ausdruck kommt, erscheint mir zunächst höchst problematisch, weil hier nicht ausreichend zwischen einem bloßen Quellennachweis, ähnlich einer Fußnote, und einer tatsächlich zutimmenden Übernahme einer fremden Äußerung unterschieden wird. Diese Differenzierung ist allerdings zwingend geboten.

Der Grund dafür, dass der BGH in der Verlinkung im konkreten Fall ein Zueigenmachen des fremden Inhalts gesehen hat, wird allerdings an anderer Stelle deutlicher, wenn es heißt:

Die Beklagte hat sich diese Bewertung nicht nur durch die Art der bezug-nehmenden Darstellung zu eigen gemacht. Dass sie – im wahrsten Sinne des Wortes – hinter dieser Information steht, wird vor allem dadurch deutlich, dass sich die Zentralstelle ausdrücklich auf den Geschäftsführer der Beklagten als Informanten stützt. Die Beklagte belegt somit ihre Darstellung, dass sich unter ihren Wettbewerbern „immer noch merkwürdige Anbieter“ befänden, mit der Bewertung eines unabhängigen Informationsdienstes, der sich für seine schonungslose Beurteilung wiederum auf den Geschäftsführer der Beklagten beruft. Unter diesen Umständen muss sich die Beklagte die beiden Artikel der Zentralstelle wie eigene Äußerungen zurechnen lassen.

Letztlich wurde also auf einen Text verlinkt, der sich wiederum zum Beleg der Behauptung der mangelnden Seriosität der Klägerin auf den Gerschäftsführer der Beklagten als Quelle berief. Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich nicht zu beanstanden, wenn der BGH annimmt, dass man sich die Verweisung in diesem Kontext als eigene Äußerung zurechnen lassen muss.

Der BGH befasst sich in der Entscheidung außerdem mit der Frage, inwiefern die Meinungsfreiheit bei einem bestehenden Wettbewerbsverhältnis stärker eingeschränkt ist, als außerhalb des Wettbewerbsr…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Meinungsfreiheit , Uwg , Hyperlinks , Linkhaftung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?

Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …

BGH: Zur Abwertung von Mitbewerbern in vergleichender Werbung

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 28. November 2011 — BGH, Urteil vom 19.05.2011, Az. I ZR 147/09 § 4 Nr. 7 UWG, § 6 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG Der BGH hat entschieden, dass eine p…

BGH: „AnyDVD“ – Beitrag mit elektronischen Verweisen von Presse- und Meinungsfreiheit erfasst

Dr. Graf | 25. Mai 2011 — Rechtsnormen: Art. 11 EUGrdRCh; Art. 6 EGRL 29/2001; § 95a Abs. 3 UrhG; § 823 Abs. 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG Mit Urteil vom 14.…

Unlautere Herabsetzung des Gegners auf dem Coaching-Markt

kanzlei.biz | 25. November 2011 — Amtlicher Leitsatz: a) Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG setzt nicht nur voraus, dass ein Mitbewerber oder die von ihm…

Die Oberpfälzer Bierkönigin bleibt weiter im Amt – kein Verstoß gegen das UWG

DOPATKA | 7. Juni 2011 — Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden: eine Brauerei darf weiterhin eine “Oberpfälzer Bierkönigin” küren, auch w…

Zur unbefugten Verwendung eines eBay-Accounts

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 11. Mai 2011 — Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich (!)…

BGH: Zur Zulässigkeit eines Haftungsausschluss für Mängel bei eBay

IP|Notiz | 1. April 2010 — Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein gewerblicher Verkä…

BGH: eBay-Nutzer haften vertraglich nicht für die unbefugte Nutzung ihres eBay-Kontos

DOPATKA | 11. Mai 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines…

Umlaut-Domains

Blickpunkt Recht & Steuern | 5. Oktober 2005 — Die Registrierung einer Umlaut-Domain ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn…

Urteil des I. Zivilsenats vom 19.5.2011 - I ZR 147/09 -