Meinungsfreiheit in Schulaufsätzen?

BB - Washington.   Der Kläger schrieb unter dem Thema Was würdest du tun, wenn du nur noch 24 Stunden zu leben hättest? einen Aufsatz, in dem er über einen Tag mit Trinken, Rauchen, Drogenmissbrauch und sonstigen Gesetzesverstößen berichtete, an dessen Ende er sich vor den Augen seiner Freunde erschießen würde. Ein Schüler verliert an der Schulpforte nicht automatisch sein Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Verfassungszusatz, jedoch reicht dieses Recht nur soweit, wie sichergestellt werden kann, dass es die schulische Ordnung und Disziplin nicht beeinträchtigt. Ein Lehrer muss die Schüler erziehen und schützen. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks bestätigte am 17. August 2011 im Fall Cox v. Warwick Valley Cent., Az. 10-3633, dass der Lehrer die Möglichkeit haben muss, bei zweifelhaften Aussagen den Schüler zu seinem und der anderen Schutz von der Klasse zu entfernen, um herauszufinden, ob eine ernsthafte Bedrohung bestehe. Ausschließlich das zeitweise, dem Schutz dienende Entfernen eines Schülers von Schulaktivitäten aufgrund unangemessener Äußerungen ist keine Verletzung der Free Speech Rechte, unäbhängig davon, ob dieser dies als Disziplinar- oder Vergeltungsmaßnahme empfindet. Die Entfernung aus dem Unterricht stellt keinen Eingriff in die nach dem vierzehnten Verfassungszusatz zugesicherte elterliche Sorge dar. Das selbe gilt, wenn der Lehrer einer Behörde einen möglichen Kindesmissbrauch meldet. Für eine Verletzung der Due Process Clause nach dem Fourteenth Amendment muss ein Kläger darlegen, dass der ihm die elterliche Sorge entziehende Eingriff so schrecklich, willkürlich und entsetzlich war, dass er mi…

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Themen: Lehrer , Elterliche Sorge , /usa-recht-2011/august

Erschienen 20. August 2011 auf http://anwalt.us.

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