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Meinungsfreiheit für Schüler

am 31.08.2007 von Streitsache / Blog

Bei Spickmich.de bewerten Schüler ihre Lehrer - jetzt trafen sich Peter Silbernagel vom Philologenverband, Manuel Weisbrod und Bernd …

Lehrer, Schüler, Betreiber: Streitgespräch um spickmich.de

Telemedicus / Kaum ein Internetportal war in letzter Zeit so häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren wie das Lehrerbewertungsportal spickmich.de. Und ein Ende des Streits ist nicht in Sicht. Schon am 12. März wird die nächste Verhandlung vor dem Duisburg s

Noten für Lehrer sind erlaubt

LawBlog / Schüler dürfen ihre Lehrer “cool” und “sexy” finden. Oder auch nicht. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal spickmich.de aufgehoben. Das Gericht billigt Schülern ausdrücklich zu,

“Die können 30 Jahre einfach so vor sich her unterrichten”

Handakte WebLAWg / Das Internet-Schülernetzwerk Spickmich ist mit seinen Benotungen von Lehrern in die Schlagzeilen geraten. Eine empörte Lehrerin hatte geklagt, deren Note auf Spickmich miserabel ausfiel. Heute wird das Urteil gesprochen. Betreiber Bernd Dicks will

Juristencheck

LawBlog / Anfrage, ob ich Lust hätte, ein Anwaltsbewertungsportal mitzugründen. Vorbild könnte spickmich.de sein; dort benoten Schüler ihre Lehrer. Ich bin kein Web-Unternehmer, deshalb fiel mir das Nein leicht. Über die zahlreichen zu erwartenden Prozess

OLG Köln: Lehrer-Benotungen zulässig

LawBlog / Lehrer-Benotungen im Internet sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied heute das Oberlandesgericht Köln im Streit um das Portal Spickmich.de. Gegen das Urteil (Az: 15 U 142/07) gibt es keine weiteren Rechtsmittel. Mehr unter ander

Bewerte Deinen Anwalt

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bewertungsportale haben derzeit im Internet Konjunktur: bei MeinProf bewerten die Studenten ihre Professoren, bei spickmich die Schüler ihre Lehrer. Der Streit um Bewertungen ist vorprogrammiert und wird heftig geführt. In den USA geht es inzwische

Lehrerbewertung im Internet ist freie Meinungsäußerung

medien-gerecht / Im Fall spickmich.de haben die Betreiber vor dem Landgericht Köln einen Erfolg heimgefahren. Ihrem Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung gab die Kammer des Landgerichts statt. Die Richter urteilten, dass weder der Datenschutz noch di

Spickmich.de: Benotung von Lehrern im Internet zulässig

Telemedicus / „Sexy“, „cool und witzig“ oder „menschlich“ – Lehrer auch künftig auf dem Prüfstand Die Benotung von Lehrern mit Hilfe des Internetportals Spickmich.de ist nach Ansicht des LG Kölns (AZ 28 O 263/07) vom Grundrecht auf Meinungsf

LG Duisburg: Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de erneut als rechtmäßig eingestuft

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Lehrer-Bewertungsportal spickmich.de war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Sowohl das LG Köln (= Kanzlei-Infos v. 23.02.2008) als auch das OLG Köln (= Kanzlei-Infos v. 30.11.2007) haben den Betreibern bislang immer

Spickmich.de: Damit müssen Lehrer weiter leben…

blog ::: medienrecht-informationen / … dieser Meinung des Kölner Landgerichts hat sich nun in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht Köln angeschlossen. Zumindest in einer vorläufigen Bewertung (v. 06.11.2007, Az.:15 U 142/07) haben die Richter die Benotung von

Spickmich.de - Stellungnahme der bayerischen Datenschützer

Telemedicus / Eine Antwort auf das Gutachen der bayerischen Datenschutzbehörde zu Spickmich.de Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschut

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Dennis Breuer

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