Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern - EGMR Urteil vom 21.07.2011 Beschwerde-Nr. 28274/08 - nicht rechtskräftig -

Arbeitnehmer, die (tatsächlich gegebene) Missstände in ihrem Unternehmen öffentlich anprangern (sogenannte „Whistleblower-Arbeitnehmer“) werden nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 21.07.2011 durch die Meinungsfreiheit geschützt.

Eine Altenpflegerin, die jahrelang die schlechten Zustände in ihrer Einrichtung kritisiert und ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, wurde fristlos entlassen. Vor den deutschen Gerichten bekam die Arbeitnehmerin nicht Recht. Das EGMR gab der Klägerin nunmehr Recht und sah…

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Bundesverfassungsgericht , Meinungsfreiheit , Bundesgerichtshof , Egmr , Whistleblower , Grundrechte , Beschwerde , Karlsruhe , Arbeitnehmer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 25. Juli 2011 auf http://www.rechtsanwalt-karlsruhe.com/blog/.

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