Meinpaket.de petzt Bestelldaten routinemäßig an Auskunftei
Seit einiger Zeit ist die Internet-Zahlungs- und Shopping-Plattform Meinpaket.de aktiv. Auch in diversen Preisvergleichen tauchen
zunehmend Produkte auf, die über Meinpaket.de angeboten werden. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Marke der in ansässigen DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, einer Tochter des
Post-Konzerns. Kundenfreundlich ist immerhin, dass Meinpaket.de neben Kreditkarte als eine der wenigen Plattformen auch Lastschrift
als Zahlungsart anbietet. Lastschriften lassen sich leichter widerrufen, falls es zu Ärgernissen kommt; oft lässt sich schon im
Vorfeld damit Druck auf einen wenig bemühten Händler ausüben, so dass es erst gar nicht zu Problemen kommt.
Weniger kundenfreundlich ist, dass die Plattform offenbar routinemäßig und unabhängig von der gewählten Zahlungsart Transaktionsdaten
des Kaufs an die zu gehörende
Wirtschaftsauskunftei Arvato (ähnlich der Schufa) meldet. Zu den Daten gehören neben Name, Anschrift und Datum etwa der Wert des
Einkaufs. Dies bestätigten Mitarbeiter auf E-Mail-Anfrage. Auch die Datenschutz-Policy bestätigt eine entsprechende Datenweitergabe.
Angeblich werden die Daten dann bei Arvato mindestens ein Jahr auf Vorrat gespeichert, auch wenn der Kunde angemeldet ist und es nie
Probleme gab. Auf diese Weise entstehen bei Arvato Kaufprofile, auch wenn Meinpaket.de dies mit dem Hinweis bestreitet, die gekauften
Waren würden nicht übermittelt. Üblich ist eine Bonitätsanfrage normalerweise nur einmalig bei der Anmeldung und nur, wenn der
Händler in Vorleistung tritt. Bei Kreditkartenzahlungen ist das nicht immer der Fall. Das Amazon oder der Buchhändler Buch24.de bieten als Zahlungsart auch Lastschrift
an, trotzdem erfolgt nicht bei jedem Kauf eine Bonitätsabfrage, verbunden mit einer solchen Datenübermittlung.
Zudem übermittelt Meinpaket.de nach eigenen Angaben zur „Betrugsprävention“ personenbezogene Kundendaten in unbekanntem Unfang und zu
unbekannten Anlässen an ein Unternehmen namens „ReD Europe“ mit Sitz in England.
Des Weiteren verweist Meinpaket.de darauf, man sei verpflichtet, die Transaktionsdaten nach § 254 HGB zu speichern. Diese
handelsrechtliche Vorschrift verlangt die Aufbewahrung ausgestellter Rechnungen für eine zehnjährige Dauer. Dies deutet darauf hin,
dass Meinpaket.de selbst eine elektronische zehnjährige Vorratsdatenspeicherung von Kaufdaten betreibt, obwohl Meinpaket.de nicht
einmal der Verkäufer der Ware ist, obwohl das Handelsgesetzbuch keineswegs eine so weitreichende Speicherung vorschreibt, will man es
im Bereich personenbezogener Daten überhaupt als einschlägig ansehen.
Überdies zweckentfremdet Meinpaket.de die im Rahmen der Bestellung angegebenen Bestelldaten zu Werbezwecken. In den
Datenschutzbedingungen heißt es:
„Soweit Sie eingewilligt haben, wird DHL Ihnen zusätzlich per E-Mail einen MeinPaket Newsletter zusenden.“
Eigenen Erfahrungen…
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