Meinpaket.de petzt Bestelldaten routinemäßig an Auskunftei

Seit einiger Zeit ist die Internet-Zahlungs- und Shopping-Plattform Meinpaket.de aktiv. Auch in diversen Preisvergleichen tauchen zunehmend Produkte auf, die über Meinpaket.de angeboten werden. Bei dem Angebot handelt es sich um eine Marke der in Bonn ansässigen DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG, einer Tochter des Post-Konzerns. Kundenfreundlich ist immerhin, dass Meinpaket.de neben Kreditkarte als eine der wenigen Plattformen auch Lastschrift als Zahlungsart anbietet. Lastschriften lassen sich leichter widerrufen, falls es zu Ärgernissen kommt; oft lässt sich schon im Vorfeld damit Druck auf einen wenig bemühten Händler ausüben, so dass es erst gar nicht zu Problemen kommt.

Weniger kundenfreundlich ist, dass die Plattform offenbar routinemäßig und unabhängig von der gewählten Zahlungsart Transaktionsdaten des Kaufs an die zu Bertelsmann gehörende Wirtschaftsauskunftei Arvato (ähnlich der Schufa) meldet. Zu den Daten gehören neben Name, Anschrift und Datum etwa der Wert des Einkaufs. Dies bestätigten Mitarbeiter auf E-Mail-Anfrage. Auch die Datenschutz-Policy bestätigt eine entsprechende Datenweitergabe. Angeblich werden die Daten dann bei Arvato mindestens ein Jahr auf Vorrat gespeichert, auch wenn der Kunde angemeldet ist und es nie Probleme gab. Auf diese Weise entstehen bei Arvato Kaufprofile, auch wenn Meinpaket.de dies mit dem Hinweis bestreitet, die gekauften Waren würden nicht übermittelt. Üblich ist eine Bonitätsanfrage normalerweise nur einmalig bei der Anmeldung und nur, wenn der Händler in Vorleistung tritt. Bei Kreditkartenzahlungen ist das nicht immer der Fall. Das Versandhaus Amazon oder der Buchhändler Buch24.de bieten als Zahlungsart auch Lastschrift an, trotzdem erfolgt nicht bei jedem Kauf eine Bonitätsabfrage, verbunden mit einer solchen Datenübermittlung.

Zudem übermittelt Meinpaket.de nach eigenen Angaben zur „Betrugsprävention“ personenbezogene Kundendaten in unbekanntem Unfang und zu unbekannten Anlässen an ein Unternehmen namens „ReD Europe“ mit Sitz in England.

Des Weiteren verweist Meinpaket.de darauf, man sei verpflichtet, die Transaktionsdaten nach § 254 HGB zu speichern. Diese handelsrechtliche Vorschrift verlangt die Aufbewahrung ausgestellter Rechnungen für eine zehnjährige Dauer. Dies deutet darauf hin, dass Meinpaket.de selbst eine elektronische zehnjährige Vorratsdatenspeicherung von Kaufdaten betreibt, obwohl Meinpaket.de nicht einmal der Verkäufer der Ware ist, obwohl das Handelsgesetzbuch keineswegs eine so weitreichende Speicherung vorschreibt, will man es im Bereich personenbezogener Daten überhaupt als einschlägig ansehen.

Überdies zweckentfremdet Meinpaket.de die im Rahmen der Bestellung angegebenen Bestelldaten zu Werbezwecken. In den Datenschutzbedingungen heißt es:

„Soweit Sie eingewilligt haben, wird DHL Ihnen zusätzlich per E-Mail einen MeinPaket Newsletter zusenden.“

Eigenen Erfahrungen…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Juristisches , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Bonn , Dhl , Amazon , Bertelsmann , Versandhaus , Shopping , Internet-unternehmen , Buchführungspflichten

Erschienen 4. Januar 2012 auf http://www.daten-speicherung.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Gericht: Werbeadressaten haben Recht auf Blacklisting

Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 10. November 2010 — Widerspricht ein Kunde der Nutzung seiner Adressdaten zu Werbezwecken, so darf das Unternehmen die Kundendaten nicht einfach lö…

Kundendaten und Werbung – wichtige Grundsätze im Datenschutz- und Wettsbewerbsrecht

Datenschutzbeauftragter | 27. April 2012 — Unternehmen sammeln Daten ihrer Kunden. Manchmal werden diese Informationen standardmäßig erhoben und gespeichert, ohne dass …

Schutz vor Werbung via E-Mail und SMS

BeRechTnend | 4. September 2008 — Mit Urteil vom 16.07.2008 (Az. VIII ZR 348/06 - nicht veröffentlicht) hat der BGH die Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “…

Die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken und die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 18. November 2009 — Das IITR informiert: Am 11. November 2009 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verwendung von Kundendaten zu Werbezweck…

OLG Hamm: Keine Werbe-Einwilligung in AGB - Zur Unwirksamkeit einer Klausel betreffend die Einwilligung in die Nutzung von Kontakt…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Mai 2011 — 1. Nach § 4a Abs. 1 Satz 1, § 4 BDSG ist die Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unter …

Datenspeicherung Einwilligung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in Datenspeicherung und Datennutzung für die Zusendung von Werbung per Post

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 13. November 2009 — Mit Urteil vom 11. November 2009 (Az. VIII ZR 12/08) hat der BGH entschieden, dass die formularmäßigen Einwilligung in Datenspe…

BGH: Entscheidung über Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln

IT-Rechtsinfo | 22. November 2009 — Hintergrund: Im vorliegenden Sachverhalt, nahm der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände den Betreiber de…

BGH schützt Verbraucher vor Werbung durch E-Mail und SMS

RA Kadelke | 16. Juli 2008 — Der BGH hat dem Betreiber des Kundenbindungs- und Rabattsystems "Payback" die formularmäßige Verwendung einer Klausel, mit welc…

BGH: Payback - Zur (Un-) Wirksamkeit verschiedener Klauseln betreffend der Einwilligung in Werbung und der Datennutzung sowie -wei…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 15. September 2008 — 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern üb…

Wenn die Polizei mailt

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 18. Februar 2011 — Die Betreiberin von GossipGirlz hat Post von der Polizei: Im Zuge der Ermittlungen wegen Beleidigung soll sie die Daten eine…

MeinPaket.de - Datenschutz Kunden
heise online | Bundesgerichtshof stärkt Opt-in-Regelung für E-Mail-Marketing

Der Bundesgerichtshof hat für Einwilligung von Verbrauchern in den Empfang von SMS- oder E-Mail-Werbung ein klares "Opt-in"-Prinzip festgelegt.