Meine nackte Pyjamaparty!

Ok, nicht wirklich meine Party, viel die von vier nett anzusehende Mädchen, die in Wirklichkeit wohl vier bärtige Biertrinker sind und auf dieser Seite/bzw diese Seite ihr Unwesen treiben.

Achtung, nachdem man sich dort angemeldet hat, um Punkte zu sammeln und die angeblichen Mädchen beim “Spielen” zu bestauen, bekommt man per Email eine Rechnung. Die Betreiber sind wohl der Meinung, dass der Umstand, dass das Nutzen der Leistungen 59,00 Euro koste, einzig in die AGB geschrieben werden müsse. Irrtum liebe Freunde aus Potsdam, denn ein Vertrag ist dabei nicht zustande gekommen.

Leider wird auch dieser “Dummenfang” bei einigen Personen helfen. Hat man eine Rechnung erhalten, ist zu zu raten, einfach gar nichts zu tun, denn einen Anspruch können sie nicht durchsetzen. Auf keinen Fall einschüchtern lassen und Geld dafür bezahlen!

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Themen: Recht IM Internet , Party , Pyjama , Pyjamaparty , United Payment Limited , Payment , Nackte
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 5. November 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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