Merkel besorgt über Gewalt bei Protesten gegen Stuttgart 21
Reuters | 1. Oktober 2010 — Berlin (Reuters) - Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich besorgt über die Gewalt bei den Protesten gegen das Bahn-Projekt Stut…
… und tue es letztlich trotzdem. Diesen Widerspruch leistet sich Gunnar Schupelius, seines Zeichens Kommentator in der Springer-Presse. Gegenstand seines Kommentars ist die Frage, wie man der Gewalt am 1. Mai 2010 bei den Demonstrationen in Berlin Herr wird.
Die Antwort von Schupelius ist eindeutig: Verbieten. Dabei stößt er freilich auf Schranken in Verfassung und Versammlungsgesetz und den Personen in der Justiz, die das anders sehen:
Fast unmöglich machen es die Richter der Polizei, eine oder mehrere Demonstrationen zu verbieten. 22 Jahre lange Erfahrungen mit der Gewalt am 1. Mai reichen als Indizien nicht aus, um die Berliner Gerichte glauben zu lassen, dass auch am kommenden Sonnabend wieder Hass und Gewalt ausbrechen.
Und also wird, wie jedes Jahr, wieder das folgende abgekartete Spiel gespielt werden: Eine angemeldete Demonstration verläuft friedlich und wird pünktlich oder vorzeitig per Durchsage von der Demo-Leitung beendet. Kurze Zeit später fliegen die ersten Steine auf die Polizei. Die Demo-Leitung behauptet, es wurde gewaltfrei demonstriert und wird dafür gelobt. Für das, was nach der Demonstration geschieht, übernimmt sie keine Verantwortung. Die Richter kennen dieses Spiel und sagen dennoch: „Wo ist der Beweis, dass die Demo an diesem 1. Mai wieder so verläuft?“ Meine Güte, ich will doch die Richter nicht schelten, sie verteidigen unseren Rechtsstaat und der ist unser höchstes Gut. Aber ist der Rechtsstaat nicht auch in Gefahr, wenn wir an jedem 1. Mai seine erklärten Feinde aufmarschieren und alles kurz und klein schlagen lassen?
Offensichtlich nicht und genau deswegen entscheiden die Verwaltungsrichter auch nicht so restriktiv wie es Herr Schupelius gerne hätte. Man muss schon eine erhebliche Portion Einbildung im Kopf haben, wenn man in diesen paar Steineschmeißern eine Gefahr für den Rechtsstaat sieht, der …
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. April 2010 auf http://blog.ra-schauer.de.
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