Akademie.de von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten via GEZ abgemahnt
RA-Blog | 23. August 2007 — Die - aufgepasst - "Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" hat über die Rechtsabteilung der Gebühreneinzugszen…
Dass die GEZ mit ihrer Abmahnung gegenüber akademie.de ein Eigentor geschossen hat, dürfte außer Frage stehen (übrigens: Warum wurde nicht das ZDF abgemahnt?). Bleibt nur zu hoffen, dass die GEZ von einem Gerichtsverfahren Abstand nimmt, um weitere Gebührengelder zu verschwenden. Den Betreibern von akademie.de ist zu raten, die angegriffenen Seiten sofort wieder online zu stellen und weitere rechtliche Schritte der GEZ gelassen abzuwarten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die GEZ in Deutschland einen Richter findet, der ihrer Klage in dieser Sache stattgibt. Deshalb ist für die Betreiber von akademie.de auch keine anwaltliche Vertretung nötig. Bei einem Verhandlungstermin am Landgericht müssten sie gar nicht erscheinen, weil es für sie nichts Tatsächliches zu verhandeln gibt. Voraussichtliches Ergebnis ist die Klageabweisung durch das Gericht, weil die Klage nicht schlüssig ist.
In Deutschland ist man sich inzwischen weitgehend einig, dass die GEZ eine unerfreuliche Einrichtung ist. Nach meiner Meinung liegt der Hauptgrund für das “GEZ-Problem” nicht darin, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viel mehr Geld kosten als die Privaten. Das weltweite Korrespondentennetz, die Übertragung von Randsportarten und auch der Musikantenstadl (!) sind Budgetposten, durch die der Grundversorgung und dem Rundfunkauftrag entsprochen wird. Das Problem liegt eher darin, dass Unsummen für Pappnasen wie Beckmann, Kerner und Pilawa aufgewendet werden, die bei RTL viel besser aufgehoben wären, aber selbst dort wohl den Qualitätsanforderungen nicht mehr genügen würden. Das Argument der Öffentlich-Rechtlichen hierzu: Wir müssen konkurrenzfähig bleiben. Aber das ist der falsche Ansatz. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen in den Fällen, in denen die Privaten (zu) starke Konkurrenz sind, zu Gunsten des Gebührenzahlers Mut zur Lücke haben. Dass diese Ansicht in der Praxis allerdings nicht durchsetzbar sein wird, habe ich schon vor ein paar Jahren in einem bei Jurawelt veröffentlichten Aufsatz beschrieben.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 24. August 2007 auf http://tingeltangel-blog.de.
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