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Mein Staat, mein Freund, mein Helfer?

am 20.11.2007 von http://www.ra-blog.de

Das Wochenende ist fast schon traditionell der Teil der Woche, an dem es gilt, ein Interview mit oder einen Text von Wolfgang Schäuble über sich ergehen zu lassen. Dieses Wochenende hatte die Zeit unter dem Titel Dein Staat, dein Freund, dein Helfer ein auf einer Rede des Bundesinnenministers vor der Justizpressekonferenz am 07.11. basierendes Plädoyer veröffentlicht, in dem Wolfgang Schäuble erklärt, warum seiner Ansicht nach die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit überholt ist, die Grenzen zwischen Friedens- und Kriegsrecht nicht mehr klar zu ziehen sind, Prävention gleichrangig mit Strafverfolgung ist und ein ohnmächtiger Staat niemandem nützt.

Für Schäuble ist der Staat kaum mehr als eine Recht und Sicherheit garantierende Instanz, die durch Fehlauslegungen des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht an ihrer vollen Entfaltung gehindert wird.

So beginnt Schäuble mit theoretischen Ausführungen zum Rechtsstaat, um bereits nach wenigen Sätzen die Notwendigkeit einer völligen Umgestaltung hervorzuheben:

Zum Rechtsstaat gehört aber auch, dass wir die Bedingungen schaffen, die Straftaten verhindern und ihnen schon im Vorfeld vorbeugen. Prävention hat im Rechtsstaat, gerade bei Straftaten, keinen niedrigeren Rang als nachträgliche Verfolgung. Ich verstehe deshalb nicht, wenn argumentiert wird, dass bestimmte Grundrechtseingriffe von vornherein nur zur Strafverfolgung, aber unter keinen Umständen gesetzlich zur Vorbeugung vorgesehen werden dürfen.

Bei der Prävention kommt schon jetzt die Möglichkeit von Grundrechtseingriffen bei Gefahr im Verzug in Betracht, wo der Richtervorbehalt, auf den man sich sonst beruft, nicht zum Tragen kommt. Damit werden Grundrechtsverletzungen Tür und Tor geöffnet aus der Auffassung heraus, dass Sicherheit ein Gut von überragender Wichtigkeit ist, …

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