Mein Referendar telefoniert nicht….

Im Rahmen der Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft hat man im Grunde genommen relativ klare Regeln. Man kann theoretisch zwar plädieren wie einem der Schnabel gewachsen ist, nur Zustimmungen zu Einstellungen und Rechtsmittelverzichte sollten nicht ohne Rücksprache mit dem Ausbilder oder dem Eildienst erklärt werden.

Nun ist es in meinem Fall aber so, dass mein Einzelausbilder sich grundsätzlich die Zeit nimmt, mit mir kurz über die anstehenden Fälle zu diskutieren, dabei einen gewissen Rahmen setzt, die endgültige Entscheidung über die zu beantragende Maßnahme aber mir überlässt. Dabei gewinne ich meistens auch eine ganz gute Idee davon, in welcher Sache eventuell eine Einstellung in Betracht kommt. Und so habe ich jetzt schon drei Sitzungsvertretungen hinter mir, ohne zum Telefonhörer gegriffen zu haben.

Das führte im letzten Termin mit dem Chef dann zu einer durchaus interessanten Aussage seinerseits, als er mir für die nächste Vertretung den Eildienst heraussuchen wollte, sich aufgrund einer Unregelmäßigkeit im Dienstplan zur Sicherheit aber noch einmal telefonisch bei dem im Plan angegebenen Kollegen über dessen Zuständigkeit rückversicherte. Jedenfalls beendete er das Gespräch mit den Worten: “A…

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Themen: Referendariat , Strafstation , Ausbilder

Erschienen 24. Juli 2008 auf http://www.rechtseinblicke.de.

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