Schnelle Reaktion – Apple entfernt “Mein Kampf” eBook aus Angebot
medien-gerecht | 8. November 2009 — Nach 4 Tagen war dann im Laufe des gestrigen Tages doch endlich Schluss. Das im App-Store aufgetauchte eBook “Mein Kampf” mit H…
Die Qualitätsüberprüfung des App-Stores von Apple für das iPhone steht schon seit langem in der Kritik. Meist weil es Programme mit mageren oder ohne Gründe einfach ablehnt oder mit seltsamen Jugendschutzeinstufungen versieht. Nun muss man wohl das völlige Versagen Apples in dieser Hinsicht konstatieren.
Am 4. November genehmigte Apple ein Programm, welches ein spanisches eBook von Hitlers “Mein Kampf” ist für den weltweiten Verkauf (also auch im deutschen iTunes Store). Eine Veröffentlichung des Werkes ist in Deutschland bislang nicht erlaubt, weil der Freistaat Bayern, der als Rechtsnachfolger die Urheberrechte an dem Werk hält, jegliche Veröffentlichung in Deutschland bislang unterbindet. Auch wenn die Veröffentlichung auf spanisch und ursprünglich aus Mexico kommt, handelt es sich um eine Bearbeitung und diese darf nach § 23 UrhG nicht ohne Zustimmung des Urhebers (also in dem Fall dem Freistaat Bayern) veröffentlicht werden. Ob Bayern sich auch gegen diese Veröffentlichung wehren wird?
Neben der urheberrechtlichen Problematik könnte das Programm allerdings auch für Apple eine gravierende Auswirkung haben. Denn die Verwendung des Abzeichen der NSDAP ist als solches in Deutschland nach § 86a StGB verboten. Gerade § 86a Abs. 1 S. 2 StGB stellt klar, dass das vorrätig halten und einführen von solchen Gegenständen verboten ist. Der BGH schrieb dazu:
§ 86a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechte…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. November 2009 auf http://www.medien-gerecht.de.
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