Promotion nach dem Referendariat
RefBlog.de | 20. Februar 2009 — Ich gebe zu, ich hatte nach dem ersten Examen kurz darüber nachgedacht zu promovieren, bin dann aber doch ins Referendariat ges…
Für viele von Euch vielleicht noch in weiter Ferne, für manche (besonders die, die gerade das erste Examen geschrieben haben) auch ganz nah: Das juristische Referendariat, das mit dem zweiten Examen abschließt, nach dem man sich dann als Volljurist fühlen darf. Gestern ging es bei mir los, und zwar am LG Bonn.
Wann bewerben?
Für diejenigen, die gerade ihr Examen hinter sich gebracht haben und noch nicht so recht wissen, wie es weitergeht (Promotion? LL.M.?): Man kann sich am besten direkt nach dem Examen bewerben. Entschließt man sich dann, vor dem Referendariat noch etwas anderes zu machen, kann man den Einstellungstermin “schieben”. Das bedeutet, man behält seinen Listenplatz und wird nur zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt. In NRW kann man derzeit allerdings nur um jeweils mindestens drei Monate schieben.
Wie geht es weiter?
Rückt der Einstellungstermin näher, bekommt man eine ganze Flut von Briefen vom zuständigen OLG. Man erhält die Nachricht, dass die Einstellung zu einem bestimmten Termin beabsichtigt ist. Dann bekommt man einen Stapel Formulare für die Dienststelle und das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung, da kommt das Geld her). Schließlich erhält man etwa zwei Wochen vor Beginn des Referendariats ein Schreiben mit einer Ladung zum Einstellungstermin.
Der Einstellungstermin
Was einen dort erwartet, wusste ich vorher nicht so genau. Ich hatte damit gerechnet, mir in einer Verwaltungsstube einen Stapel Papier und einen feuchten Händedruck anzuholen, um dann zur Arbeitsgemeinschaft zu gehen. Am LG angekommen, stellte ich fest, dass ich mich geirrt hatte: Es gab einen großen Raum, in dem alle zu diesem Termin eingestellten Referendare versammelt wurden. Dann kamen eine Dame von der Referendarabteilung sowie der für die Referendarsaus…
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