Meilicke über den Insolvenzschutz beim Squeeze-out
am 03.05.2007 von http://www.fernuni-hagen.de/REWI/BRU/blog
von Ulrich Wackerbarth
W. Meilicke schreibt in der AG 2007, S. 261ff zur “Verfassungsmäßigkeit der Squeeze-out-Regelungen - insbesondere in der Insolvenz des Hauptaktionärs”. Er untersucht dabei insbesondere die Entscheidung des BGH vom 28.5.2005, die die teilweise fehlende Insolvenzsicherung der Ansprüche der ausgeschlossenen Aktionäre für verfassungsmäßig gehlten hat. Meilicke nimmt zunächst Stellung zum Argument des BGH, das Insolvenzrisiko sei nur allgemeines Gläubigerrisiko (S. 263). All das, was Meilicke dort sagt, überzeugt mich nicht. Zwar kann in der Tat der Hauptaktionär (z.B. als limited mit 1 Pfund Mindestkapital) darauf angelegt sein, dass die hinter ihm stehenden Personen sich einer Haftung entziehen. Doch gilt das nicht nur in der Sondersituation Squeeze-out, sondern stets, ist also nur ein allgemeines Problem. Nichts anderes sagt der BGH. Eine perfekte Sicherung fordern auch nicht das BVerfG oder der EGMR. Und der BGH argumentiert auch nicht - wie Meilicke schreibt - bei anderen Strukturmaßnahmen sei nicht einmal ein Spruchverfahren vorgesehen. Vielmehr sagt der zweite Senat, bei anderen Strukturmaßnahmen gebe es überhaupt keine Insolvenzsicherung.
Anschließend meint W. Meilicke auf S. 263f., dem BGH sei bei seiner Aussage, es gehe hier nur um allgemeines Lebensrisiko, offenbar selbst nicht ganz wohl. Sonst habe er nicht zu argumentieren brauchen, dass die Angemessenheit der Abfindung durch gerichtlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Diese Aussage des BGH findet sich jedoch unter 1. der Entscheidungsgründe und bezieht sich überhaupt nicht auf das Insolvenzrisiko (dazu 2. und 3. der Gründe), sondern allein auf die Frage, ob die Squeezeout-Regelung insgesamt einen Bias zugunsten des Hauptaktionärs enthält. In …
Aktienrecht: Squeeze out ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig
www.unternehmensjurist.de / ... a) Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. Squeeze out) ist auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft zulässig. b)…
Squeeze-out Beschluss bei HVB wirksam
Verschmelzungsbericht / Nach einem gestern verkündeten Urteil der auf Aktienrecht spezialisierten 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I ist der Beschluss der Hauptversammlung der HypoVereinsbank (HVB) vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrig…
Squeeze-out: Aus für Wertpapierleihe
Verschmelzungsbericht / Das OLG München hat mit seinem Lindner-Urteil vom 23. November 2006 (23 U 2306/06) eine weitreichende Entscheidung zum Zwangsausschluss von Aktionären (Squeeze-out) gefällt. Einen Squeeze-out kann nur betreiben, wem mindestens 95% des Grundkapital…
Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Verfahren rechtmäßig (26. Juni 2007)
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Abfindung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out (”Deutsche Hypothekenbank”)
Verschmelzungsbericht / Das LG Frankfurt hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 5. August 2008 (Az.: 3-05 O 15/08) erstmals zum so genannten übernahmerechtlichen Squeeze-out Stellung genommen. Die entsprechenden Vorschriften (§§ 39a, 39b WpÜG) wurden i…
Squeeze-out in der Liquidation
Blickpunkt Recht & Steuern / Ein Squeeze-out-Verfahren ist auch noch zulässig, wenn sich die Aktiengesellschaft bereits im Liquidationsstadium befindet. Dies ist einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs zu entnehmen. In dem zugrunde liegenden Verfahren sind d…
