Bundeskabinett beschließt Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020)
LEXEGESE | 24. August 2011 — Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 die » Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der H…
Es geht voran: Am 24. August 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf der neuen Zuteilungsregeln (ZuV 2020) für Emissionsberechtigungen in der dritten Handelsperiode angenommen. Nun steht nur noch die Verabschiedung durch den Bundestag aus.
Die nun verabschiedete Fassung für die Zuteilungsregeln ist allerdings nicht deckungsgleich mit dem Referentenentwurf vom Juni 2011. In einigen, durchaus bedeutsamen Punkten wurden Verbesserungen erzielt. Teilweise wurde der Entwurf auch noch einmal redaktionell geglättet.
Die wichtigsten Neuerungen in aller Kürze:
Aufnahme des geänderten BetriebsDer erste Entwurf der ZuV 2020 stellte in § 2 Nr. 1 bei der Frage nach der Aufnahme des geänderten Betriebs darauf ab, dass das Zuteilungselement als Ganzes über 90 Tage durchschnittlich mit mindestens 40 % der installierten Kapazität betrieben wird. Diese Formulierung wurde nun geändert. Es kommt jetzt nicht mehr auf das Zuteilungselement insgesamt an. Nun ergibt sich klar aus dem Wortlaut der Regelung, dass es reicht, dass die geänderte Kapazität (also die zusätzliche Kapazität bei einem Zubau oder die verbleibende Kapazität nach einer Verringerung) über den geforderten Zeitraum mit durchschnittlich mindestens 40% arbeitet.
Diese Änderung ist nur logisch: Es kann für die Frage der Aufnahme des geänderten Betriebs sinnvollerweise nicht darauf ankommen, dass bei einer Erweiterung eines Heizkessels mit 200 MWth (Megawatt thermisch) Leistung um 50 zusätzliche MWth die Anlage insgesamt 90 Tage mit 100 MWth arbeitet. Es muss reichen, dass die Kapazitätserweiterung mit 20 MWth läuft.
WärmeverteilnetzBei manchen Regelungen (§ 3 Abs. 2, § 10 Abs. 4 und 5 ZuV 2020-E) kommt es darauf an, ob Wärme direkt oder über ein Verteilnetz geliefert wird. Der Begriff des Wärmeverteilnetzes war in der ersten Version der ZuV 2020-E noch problematisch: Die Definition als ein Netz, in dem Wärme “weder erzeugt noch genutzt wird”, entsprach nicht dem technischen Begriff und hätte viele Wärmeverteilnetze ausgeschlossen: Denn dann, wenn der Betreiber des Netzes auch Betreiber eines Heizkraftwerks ist, produziert er ja und fällt deswegen aus diesem Begriffsverständnis heraus.
Der Kabinettsfassung verzichtet auf diese Formulierung und macht somit den Weg frei für eine Inanspruchnahme der Wärmeverteilnetzsonderregeln auch für Erzeuger mit eigenem Netz. Dies ist nicht unattraktiv. Insbesondere wenn emissionshandelspflichtige Anlagen über das Netz, aber ohne Direktlieferungsvertrag versorgt werden (§ 3 Abs. 2 ZuV 2020-E) oder wenn Haushalte über eigene Netze des Erzeugers beliefert werden, steht der Betreiber besser.
Ganz bedenkenlos kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass in allen diesen Fällen nun auch das eigene Netz des Erzeugers als Wärmeverteilnetz gilt. Denn die Regelungen über die “Sondersituation” Wärmeverteilnetz zielen ersichtlich nicht auf eigene, so…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. August 2011 auf http://www.derenergieblog.de.
LEXEGESE | 24. August 2011 — Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 die » Verordnung über die Zuteilung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der H…
LEXEGESE | 13. Juli 2011 — Am 08.07.2011 hat der Bundesrat entschieden, keinen Einspruch gegen die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)…
Der Energieblog | 6. Juli 2011 — (c) gnubier / PIXELIO (www.pixelio.de) Das Bundesumweltministerium (BMU) trifft Vorbereitungen für die dritte Hande…
Der Energieblog | 7. Juli 2011 — (c) gnubier / PIXELIO (www.pixelio.de) Das Bundesumweltministerium (BMU) trifft Vorbereitungen für die dritte Handelsperi…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 5. Juli 2011 — Über die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht im Unterschied zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten habe ich bereits …
LEXEGESE | 24. Oktober 2011 — Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat am 24. Oktober 2011 das Formular-Management-System-Handbuch zum Antrag auf Zuteilu…
LEXEGESE | 29. Oktober 2011 — (LEXEGESE) Mit dem „Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2013-2020“ möchte die DEHSt eine Hilfestellung für das Antragsverfahre…
LEXEGESE | 29. Februar 2012 — Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befre…
LEXEGESE | 20. Oktober 2011 — Das Umweltbundesamt hat am 11. Oktober 2011 nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) vom 21. Juli…
Der Energieblog | 15. September 2011 — (c) Rainer Sturm / PIXELIO (www.pixelio.de) Seit dem 24. August 2011 sitzen die Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlag…