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Mehrwertdienste: Kein Anscheinsbeweis für Vertragsschluss

am 21.09.2004 von Handakte WebLAWg

Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hat keinen Zahlungsanspruch, wenn er den ordnungsgemäßen Vertragsschluss über die …

LG Augsburg: Mehrwertdienste - Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten trägt grundsätzlich der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere die Herstellung einer Verbindung trägt grundsätzlich der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (BGH NJW 2004, 3183). <br><br> 2. Mach

AG Neuss: Anscheinsbeweis für Inanspruchnahme von Mehrwertdienstenummern

domainundrecht.de / Nach Ansicht des AG Neuss besteht kein Anscheinsbeweis für ein bewusstes und gewolltes Einwählen in Mehrwertdienstenummern. Das Urteil vom 07.05.2004 (Az.: 77 C 3418/03) wurde jetzt bei JurPC veröffentlicht.

OLG Köln: Vertragsschluss bei Online-Auktionen

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Köln (Urt. v. 13.01.2006 - Az.: 19 U 120/05) hatte darüber zu entscheiden, welche Anforderungen an den Vertragsschluss bei Online-Auktionen zu stellen sind.Die Beklagte bestritt, bei eBay eine entsprechende Annahmeerklärung über den Kauf

Widerrufsrecht: futsch in der Abo-Falle?

LBR-Blog / Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen hat es in sich. Kommt etwa ein Anbieter von SMS-Abos seinen gesetzlichen Belehrungspflichten nach und kann den Vertragsschluss belegen, dann ist das Widerrusfrecht futsch, sobald die erste SMS verschickt ist.

Amtsgericht München : Kein Anspruch eines DSL-Anbieters auf Zahlung der Vertragsentgelte, wenn nach einem Umzug des Kunden die Leistungserbringung (technisch) nicht mehr möglich ist.

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München, Urteil vom 20.03.2007, Az. 271 C 32921/06 (rechtskräftig) Man muss nur dafür zahlen, wofür man auch eine entsprechende Gegenleistung erhält? Gemeinhin mag dies zutreffen, scheint aber für z.B. Anbieter von Telekommunikationsdien

OLG Hamm: Vertragsschluss bei umgekehrter Online-Auktion

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamm (Beschl v. 27.02.2007 - Az.: 21 W 8/07) hatte über den Vertragsschluss bei einer umgekehrten Online-Auktion zu entscheiden.Von einer umgekehrten Online-Auktion spricht man u.a., wenn das Angebot so gestaltet ist, dass eine Partei eine D

LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt

SCHARFE BABES

LawBlog / Sehr geehrte Herren Kollegen, in oben genannter Angelegenheit vertreten wir die Erziehungsberechtigten von Herrn N. Sie machen gegenüber Herrn N. Ansprüche in Höhe von 104,40 € geltend und drohen ihm mit einer Klage. Die Ansprüche sollen sich

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Rainer Langenhan

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