Mehrjährige Haftstrafen für Internetbetrüger im Autodialer-Prozess
am 21.12.2006 von strafblog
Das Landgericht Hannover hat am Mittwoch zwei Angeklagte im sogenannten Autodialer-Prozess zu Haftstrafen von 4 Jahren bzw. 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Die beiden Männer sollen Internet-Einwahlprogramme, auch Autodialer genannt, auf Sexseiten versteckt und damit einen Schaden von rund 12 Millionen Euro verursacht haben. Internet-Nutzer, welche die betreffenden Sexseiten aufriefen, wurden unbemerkt auf teure 0190er Nummern umgeleitet. Gewerbsmäßiger Betrug und unbefugte Datenveränderung stellte das Gericht fest. In dem bereits im Mai begonnenen Verfahren waren zwei andere Angeklagte zuvor bereits zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und 10 Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Von der Anordnung des erweiterten Verfalls in Höhe von 7 Millionen und 750.000 Euro, welche von der Staatsanwaltschaft beantragt worden war, sah das Gericht ab, da nicht nachgewiesen worden sei, dass die den Angklagten zugeflossenen Geldmittel auch tatsächlich aus den Betrugstaten stammen. Die Herkunft der vorgefundenen Gelder sei unklar, heißt es.
Das Verfahren war eines der größten in Deutschland bislang stattgefundenen Verfahren aus dem Bereich der Internet-Kriminalität.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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» Haftstrafen im Autodialer-Prozess - Kölner Stadt-Anzeiger
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