Mehr Rechtsstaat. Auch für das Tarifrecht.

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Hoffentlich der längste Blogeintrag 2012

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“Lasciate ogni speranza, voi ch’entrate!”

(“Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!”)

Dante Alighieri, Die Göttliche Komödie, Inferno III, 9 (Das Höllentor)

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Ein reales Drama. Ein Appell, im Jahr 2012 das Unrecht zu beseitigen, das Recht wiederherzustellen und zu Sinnen zu kommen.

Das BAG darf im neuen Jahr den Rechtsstaat verteidigen und einer langen Tradition des Verfassungsbruchs ein Ende machen. Hoffentlich geschieht es. Das hängt auch von den Spezialitäten des Falls ab, die nicht ganz kalkulierbar sind.

Dem Vernehmen nach ist das Verfahren den 25.2.2012 terminiert, das Aktenzeichen lautet 10 AZR 275/11 und das Berufungsurteil ist das des Hessischen LAG vom 2.02.2011 – 18 Sa 637/10.

Das Berufungsurteil ist eigentlich ein Skandalurteil. Das „eigentlich“ kann man in höheren Erregungszuständen (gerechter Zorn) auch weglassen.

Ist das überzogene Richterschelte, wenn die Richter nur meinen, etwas zu machen, das schon immer so war? Ah! Bei näherer Beschäftigung mit der Sache dürfen Sie aber alles, wirklich alles vergessen, weshalb Sie jemals Jura studiert haben oder weshalb Sie glaubten, irgendetwas vom Fach zu verstehen.

Zum Theater, das der Anlass für den gerechten Zorn ist:

Gemäß § 5 TVG kann der Staat Tarifverträge für „allgemeinverbindlich“ erklären. Sie gelten dann für all diejenigen, die „eigentlich“ (da ist das Wort wieder) gerade nicht daran gebunden wären – weil sie diese Tarifverträge nicht selbst abgeschlossen hatten. Sie sind dann – nach der Allgemeinverbindlicherklärung – so verbindlich wie ein Gesetz für jedermann.

Das überrascht Sie nicht besonders oder juckt sie gar nicht sehr (nach der Grundeinstellung: „spinnerter Arbeitsrechtskram, da haben wir im Straf- und Datenschutz-, im Wettbewerbs- und Markenrecht größere Klopper“)?

Dann brauchen Sie einen Augenöffner. Im Theater.

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Prolog: Was zwei wollen, muss der Dritte tun

1. Aufzug: Dante lässt Ovid aus der Zeit vor den Staatsexamina erzählen:

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Zuerst war ein Goldenes Zeitalter, in dem klar war, was der Menschen Werk bewirkte:

Tarifverträge sind Verträge (erstaunlich, nicht?). Sie werden zwischen Gewerkschaften (für ihre Mitglieder) und Arbeitgebern abgeschlossen – oder mit Vereinigungen mehrerer Arbeitgeber, dann auch für deren Mitglieder. Die damit entstandene „Tarifbindung“ bedeutet dann, dass der Tarifvertrag nur in Arbeitsverhältnissen gilt, wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist und sein …

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Themen: Jura , Bundesarbeitsgericht , Staat , Tradition , Appell , Jedermann , Lag Hessen , Tvg , Vtv , Alltag IM Arbeitsrecht , Soka , Soka-bau , Allgemeinverbindlichkeit , Darlegungs- Und Beweislast , 10 Azr 275/11 , 18 SA 637/10 , 2.02.2011
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 11. Januar 2012 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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