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Mehr Rechte für Fahrgäste

am 02.10.2008 von http://verbraucherrecht.blogg.de/

Mehr
Rechte für Fahrgäste
Fahrgäste
sollen bessere Rechte bei Verspätungen bekommen. Auf Vorschlag von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen
Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz beschlossen. Er knüpft an Regelungen einer
bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt
und dann EU-weit verbindlich gilt. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll noch vor
der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten.

"Die
Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland sollen so schnell wie möglich
verbesserte Rechte erhalten, wenn sie unter Verspätungen im Bahnverkehr leiden
müssen. Deshalb warten wir nicht auf das In-Kraft-Treten der EU-Verordnung,
sondern regeln für innerdeutsche Fahrten im Nah- und Fernverkehr die Rechte der
Bahnkunden so zügig wie möglich", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
in Berlin. "Jährlich sind Millionen von Fahrgästen in Deutschland von
Verspätungen betroffen. Sie sollen künftig die anteilige Erstattung des
Fahrpreises erhalten oder die Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel ausweichen
zu können. Auch die Verspätung in der sog. Reisekette wird umfasst sein, also
der Fall, dass ein Fahrgast wegen einer Verspätung den ursprünglich vorgesehenen
Anschlusszug verpasst. Mit dem einheitlichen europäischen Recht schaffen wir
mehr Rechtssicherheit für die Verkehrsunternehmen und machen Bahnfahren zugleich
attraktiver" unterstrich Zypries.
Im
Einzelnen sind folgende Verbesserungen für den Fahrgast vorgesehen:
1.
Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und
Nahverkehr
Bei Unpünktlichkeit oder Ausfall
eines Zuges muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine sog.
Fahrpreisentschädigung zahlen. Diese wird wie folgt berechnet: Kommt der
Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu
erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises …

Aktuelle Gesetzgebung: Mehr Rechte für Fahrgäste

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Bahnkunden werden ab einer Stunde Verspätung entschädigt

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Joachim Geburtig

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