Mehr Interaktion im Kapitel II-Verfahren PCT
PatentWeblog | 29. Oktober 2011 — Nach einer Mitteilung des EPA vom 31. August 2011 wird das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Be…
Nach einer Mitteilung des EPA vom 31. August 2011 wird das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) künftig regelmäßig wenigstens einen Bescheid im Kapitel II-Verfahren PCT erlassen, falls andernfalls ein negativer IPRP (Kapitel II) ergehen würde. Der Anmelder hat neben der Einreichung neuer Ansprüche und einer Erwiderung auf den woISA bei Stellung des Kapitel II-Antrags regelmäßig wenigstens eine weitere Möglichkeit, die Ansprüche zu ändern.
Diese Änderung der Praxis des EPA ist begrüßenswert. Nach der bisherigen Vorgehensweise des EPA als IPEA, bei der Prüfer – oft basierend auf neuem Stand der Technik – neue Einwände gegen die nach Art. 34 PCT eingereichte Ansprüche erhoben, waren die Interaktions- und Reaktionsmöglichkeiten in der Praxis doch recht beschränkt. Manche Anmelder sahen sich – ganz verständlich – veranlasst, die mit dem Kapitel II-Verfahren verbundenen, erheblichen Kosten auf den Prüfstand zu stellen. Mit der neuen Praxis könnte d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. Oktober 2011 auf http://www.ipweblog.de.
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