Wahlbeteiligung nach Atom-Diskussion deutlich höher
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Heute habe ich zum ersten Mal für ein Bürgerbegehren unterschrieben. Es geht um die unterste, lokale Ebene: der Rat der Gemeinde Tostedt, in der ich wohne, hat den Um- und Neubau des Rathauses beschlossen, der knappe vier Mio. Euro kosten soll. Dagegen hat sich breiter Widerstand formiert, weil das Rathaus erst vor 12 Jahren saniert worden und die Zahl der Mitarbeiter seither gesunken ist. So ein Bürgerbegehren ist eine recht seltene Sache, und so berichten denn auch die Medien teils sachlich, teils ironisch über das bürgerliche Engagement in der kleinen Gemeinde vor den Toren Hamburgs.
Und wie kippt man ganz praktisch so einen Ratsbeschluss? Gemäß § 22b der Niedersächsischen Gemeindeordnung melden die Verantwortlichen das Bürgerbegehren an und sammeln Stimmen der wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde. Sofern mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten (leserlich) unterschrieben haben, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Der muss so gefasst sein, dass die Wähler nur mit „Ja“ oder „Nein“ antworten können, und dann wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf Ja entfällt, und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten umfasst, ist dem Bürgerentscheid entsprochen, und er hat dann die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Die Bürger können über ihre Belange also nach einigem Aufwand direkt und unmittelbar Einfluss auf die Lokalpolitik nehmen – eine gute Sache.
Im beschaulichen Tostedt hat diese Form der direkten Demokratie übrigens schon eine kleine Tradition: Im Jah…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Mai 2010 auf http://obiterdictum.wordpress.com/.
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