Anonyme Bewerbungen
Arbeit und Datenschutz | 5. August 2010 — Ich weiß nicht so recht, was ich vom Projekt „Anonyme Bewerbungen“ halten soll. Der Tagesspiegel schreibt dazu:Das Bundesfamilienm…
Der Einsatz anonymer Bewerbungen (Bewerbungen, bei denen sich keine Hinweise auf Name, Alter, Geschlecht, Behinderungen oder Nationalität ergeben) soll neben der Chancengleichheit auch den Datenschutz im Bewerbungsverfahren fördern.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar führt dazu aus, anonyme Unterlagen
„(…) enthalten alle Angaben, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt. Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.“
Darüber hinaus sei die anonyme Bewerbung ein geeignetes Instrument,
„um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken“…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. August 2010 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.
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Zu den diskutierten Plänen für anonyme Bewerbungen erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Ziel: Mehr Gerechtigkeit - Unternehmer skeptisch