Mehmet und das Kinderbett – update -

Über Mehmet, den Müllwerker, der auf dem Betriebshof seiner Firma in einem Müllcontainer ein noch gut erhaltenes Kinderbett entdeckte, dieses in den Kofferraum seines Autos packte und deswegen eine fristlose Kündigung bekam hatte ich bereits berichtet.

Der Arbeitgeber hielt es für nötig, sogar die zweite Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit zu belästigen – und verlor erneut.

Ob es tatsächlich ein Diebstahl war ließ das Landesarbeitsgericht offen. Auch wenn man dem 30 Jahre alten Familienvater einen «Pflichtverstoß» unterstellen könne, so sei die Kündigung jedenfalls unverhältnismäßig gewesen. Denn der Mann sei mehr als sieben Jahre ohne größere Probleme für das Entsorgungsunternehmen tätig gewesen.

LAG Mannheim Urteil vom 10.02.2010 13 Sa 59/09

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Themen: Mannheim , Arbeitsplatz , 30 Jahre , Mehmet , Ballmann

Erschienen 12. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

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