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Mehmet F. wieder in Haft

am 20.01.2006 von http://www.strafblog.de

Vorab ein Hinweis: Ich berichtete hier nicht über den flüchtigen „Mehmet“ aus München, der derzeit mal wieder durch alle Medien geistert, sondern über einen Mandanten, dem ich unglücklicherweise den Alias-Namen „Mehmet F.“ verpasst habe, bevor der andere „Mehmet“ wieder in den Schlagzeilen auftauchte.

Also, Mehmet F., über dessen Irrungen und Wirrungen durch´s deutsche Haftrecht ich erst gestern berichtet habe, ist wieder in Haft. Das OLG Düsseldorf hat auf die Beschwerde der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft hin wieder Haftbefehl erlassen, der heute Morgen gegen 11:45 Uhr vom Mönchengladbacher Landgericht verkündet wurde. Von eben jenem Landgericht, das die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Mehmet F. mangels hinreichenden Tatverdachts erst unlängst abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben hat.
Aber das OLG war halt klüger und hat gleich auch der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Nichteröffnungsbeschluss stattgegeben und das Hauptverfahren eröffnet, in welchem jetzt genau die Kammer des Landgerichts zu entscheiden hat, die bislang gar keinen hinreichenden Tatverdacht zu erkennen vermochte. Verstanden?

Übrigens, den Haftbefehl hat das OLG auf Fluchtgefahr gestützt. Das wusste Mehmet ja schon im Vorhinein von seinem Verteidiger, also von mir, und hat zuhause darauf gewartet, ob man ihn abholt. So, wie sich fluchtwillige Täter ja regelmäßig verhalten. Es ist zum K ...


Autor: RA Rainer Pohlen

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