Megaupload: Kimble nicht mehr auf der Flucht

Die Schließung des Sharehosters “Megaupload” duch US-Behörden und die Verhaftung der Verantwortlichen, unter ihnen Kim Schmitz (“Kimble”), hat im Netz hohe Wellen geschlagen und zu kontroversen Reaktionen geführt.

Kim Schmitz wurde allerdings nicht vom FBI verhaftet, wie in Blogs und Zeitungen zu lesen ist, sondern von der neuseeländischen Polizei und zwar auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls (US-Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen gegenüber den neuseeländischen Behörden). Bis dahin handelt es sich um einen Vorgang der nicht ungewöhnlich ist und international täglich praktiziert wird.

Die äußerst umfangreiche Anklageschrift zu einem US-District-Court gewährt Einblick in den konkreten Tatvorwurf. Ergänzend gibt es auch eine Pressemitteilung des Department Of Justice, weshalb relativ genau nachvollzogen werden kann, wie die US-Behörden argumentieren.

Die amerikanischen Ermittler wissen genau, dass man die Verantwortlichen von Megaupload nicht deshalb belangen kann, weil sie sich wie ein gewöhnlicher Hoster verhalten haben. Die US-Behörden werfen Schmitz und Co. deshalb vor, dass das Geschäftsmodell von Megaupload gezielt auf den Upload von urheberrechtlich geschütztem Material ausgerichtet ist. Das versuchen die Ermittler an verschiedenen Einzelumständen festzumachen. Megaupload sei laut Anklageschrift gezielt so ausgestaltet, dass die Benutzung für einen Durchschnittsuser als Speichermedium ungeeignet sei. Denn, Daten, die nicht downgeloadet werden, werden vom System nach kurzer Zeit automatisch gelöscht. Hieraus schließt man wohl nicht ganz zu Unrecht, dass Megaupload für normale, längerfristige Speicherzwecke ungeeignet sei. Die Anklageschrift wirft den Betreibern von Megaupload auch vor, Nutzer, die den Betreibern bekannt sein sollen, dafür bezahlt zu ha…

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Themen: Filesharing , Department OF Justice , Fbi , Sharehoster , Megaupload , Kim Schmitz

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://www.internet-law.de/.

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