MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG: Anleger sorgen sich um Ihr Kapital
Anleger der oben genannten Gesellschaft bemängeln, dass sie nach Ihrer Auffassung nicht transparent über den Stand der Gesellschaft und die Verwendung ihres eingebrachten Kapitals informiert werden. Gemeinsam mit der KANZLEI GÖDDECKE werden sie ihre Rechte verfolgen; auf diese Weise soll know how gebündelt und kostengünstig vorgegangen werden. Anlass zur Sorge gab den Anlegern unter anderem, dass nach ihrer Kenntnis bis dato keine Gesellschafterversammlung einberufen wurde, obgleich eine solche nach dem Gesellschaftsvertrag mindestens einmal jährlich einberufen werden soll. Ferner werden seit dem Jahre 2009 keine Ausschüttungen mehr an die berichtenden Anleger ausgezahlt. Die KANZLEI GÖDDECKE ist insoweit von Anlegern der Gesellschaft beauftragt worden, die Vorgänge in der Gesellschaft zu prüfen und erforderlichenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Da die von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Anleger Ihre Kräfte mit weiteren Anlegern bündeln w…
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsanwalt , Partnership , Medpro Group
Rechtsgebiet: Strafrecht
Erschienen 1. Juli 2011 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.
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Neue Hoffnung für Anleger des Windparks Warburg - OLG Hamburg bestätigt Prospekthaftungansprüche der Anleger
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