Medizinrecht: Rechtsprechung: Bundessozialgericht verneint Klagebefugnis von Konkurrenten gegen Genehmigung von Zweigpraxen

§ 24 Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung gestattet die vertragsärztliche Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätte, Zweigpraxis, „Filiale“), wenn und soweit sie die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten „verbessert“. In Rechtsprechung und Schrifttum kontrovers behandelt wird in diesem Zusammenhang die Frage, ob vertragsärztliche Konkurrenzpraxen die für die Tätigkeit an dem weiteren Ort notwendige Genehmigung der KV gerichtlich anfechten können, also in eigenen Rechte betroffen sind. Mit Urteil vom 29.10.2009 hat das Bundessozialgericht dies letztinstanzlich verneint. Die Genehmigung der KV gem. § 24 Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung begründe keinen Teilnahmestatus und erfordere keine Bedarfsprüfung.

Dieses eher formale Argument trägt allerdings nicht bei einer „Filiale“ in einem anderen KV-Bezirk, da in diesem Fall der dortige Zulassungsausschuss eine Ermächtigung zu erteilen hat. Ob daher die Auffassung des Bundessozialgerichts mit der Richtung weisenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Einklang steht, ist zu bezweifeln und dürfte nicht zuletzt auch von der noch offenen Frage abhängen, wie die in der Nebenbetriebsstätte erbra…

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Themen: Berlin , Bundesverfassungsgericht , Bonn , Bezirk , Steuerberater , Lte

Erschienen 5. November 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

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