Medizinrecht: OLG München zum Betrieb einer Privatklinik durch ein zugelassenes Plankrankenhaus

Mit Urteil vom 14. Januar 2010 (Az.: 29 U 5136/09 – Vorinstanz: LG Kempten, Urteil vom 19. Juni 2009, Az.: 1 O 2344/08) hat das OLG München festgestellt, dass die Gründung einer selbständig betriebenen Privatklinik durch ein Plankrankenhaus keine unzulässige Umgehung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Krankenhausentgeltgesetzes darstellt. Nach Auffassung des OLG darf die Privatklinik bei ihren Patienten auch höhere Entgelte verlangen, als in einem Plankrankenhaus für dieselbe Behandlung angefallen wären.

Das Urteil markiert erstmals die Auffassung eines deutschen Obergerichtes zu dieser Fragestellung. Der PKV-Verband hat zahlreiche Klagen bei verschiedenen deutschen Landgerichten anhängig gemacht, mit denen er gegen von ihm so bezeichnete „Ausgründungen von Privatkliniken in Plankrankenhäusern“ vorgeht, die der PKV-Wirtschaft aufgrund höherer Kostenbelastung ein Dorn im Auge sind.

Neben dem Landgericht Kempten – nunmehr bestätigt durch das OLG München – haben die folgenden Gerichte diese Klagen des PKV-Verbandes bereits abgewiesen:

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Erschienen 24. März 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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