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Medizinrecht: Honorarforderungen der Gemeinschaftspraxis dürfen nicht mit älteren Rückforderungen gegen einen der Gemeinschaftspraxispartner verrechnet werden

am 21.11.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Leitsatz des BSG: Eine Kassenärztliche Vereinigung ist nicht befugt, Honoraransprüche einer neu gegründeten Gemeinschaftspraxis mit Forderungen zu verrechnen, die ihr gegen einen der Praxispartner aus dessen vorangegangener Tätigkeit als Einzelvertragsarzt zustehen. Der Fall:Der Gesellschaftsvertrag einer neu gegründeten Gemeinschaftspraxis schloss die Übernahme von Altverbindlichkeiten der Praxispartner ausdrücklich aus. Die Praxis nahm ihre Tätigkeit in den bisherigen Praxisräumen des einen Gemeinschaftspraxispartners auf. Von dem anderen Gemeinschaftspraxispartner forderte die Kassenärztlichen Vereinigung zu Unrecht abgerechneten Honorar zurück. Sie kündigte daher gegenüber der Gemeinschaftspraxis eine Verrechnung ihrer Honoraransprüche mit den Altschulden des einen Praxispartners an. Widerspruch, Klage und Berufung der Gemeinschaftspraxis blieben erfolglos. Die Revision zum BSG hatte schließlich Erfolg. Die Entscheidung:Nach Auffassung des Senats enthalten die speziellen Normen des Vertragsarztrechts keine Bestimmung, die es der Kassenärztlichen Vereinigung erlauben würde, die Honorarforderung einer Gemeinschaftspraxis mit einer sich ausschließlich gegen einen der Praxispartner gerichteten Gegenforderung zu verrechnen oder aufzurechnen. Es fehlt insoweit schon an einer Aufrechnungslage, da zwischen der Forderung der Gemeinschaftspraxis gegen die Kassenärztliche Vereinigung auf Honorarzahlung und der Gegenforderung der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen der Praxispartner auf Honorarrückzahlung kein Gegenseitigkeitsverhältnis besteht. Die Rechtspersönlichkeiten Gemeinschaftspraxis (GbR) einerseits und Einzelvertragsarzt andererseits sind zu unterscheiden. Dies ergibt sich auch aus § 719 Abs. 2 BGB. Die frühere Verbindlichkeit des einen Praxispartners gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ist mit Gründung der Gemeinschaftspraxis auch nicht zu einer Verbindlichkeit der Gemeinschaftspraxis geworden. Die Übernahme von Altverbindlichkeiten der Praxispartner war vielmehr im Gemeinschaftspraxisvertrag ausdrücklich ausgeschlossen worden. Letztlich kam nach Ansicht des BSG auch eine Haftung der Gemeinschaftspraxis für …

Gemeinschaftspraxis haftet nicht für Regress gegen eingebrachte Einzelpraxis

JuracityBlog / Das entschied das Bundessozialgericht am 07.02.2007 und wich damit von der Entscheidung der Vorinstanz, dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ab. Hintergrund dieser Entscheidung sind Regressansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung …

Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung

Recht und Alltag / Psychotherapeuten sind nicht als Ärzte anzusehen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Teilnahme an der so genannten „Erweiterten Honorarverteilung“ (EHV), einer Altersversorgungs-Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das entschied in…

Erhöhung des Individualbudgets in einer Gemeinschaftspraxis

Handakte WebLAWg / Ein Anspruch auf Erhöhung des Individualbudgets aus Sicherstellungsgründen besteht dann nicht, wenn die Gemeinschaftspraxis ihren Gesamtleistungsbedarf gegenüber dem Bemessungszeitraum nicht gesteigert hat. Honorarkürzungen erfolgen zu Recht, so…

Vorstandswahlen der KV gültig

Handakte WebLAWg / Die Wahlen zum Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) Rheinland-Pfalz sowie zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Rheinland-Pfalz sind trotz der von den Klägern gerügten Mängel rechtlich nicht zu beanstanden. Die erstinstanzlich…

Tierärzte dürfen Zweitpraxis eröffnen

Recht und Alltag / Eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis aus Ascheberg darf in Münster-Hiltrup eine Zweitpraxis eröffnen. Das Verwaltungsgericht Münster hat am 6.06.2007 (Az.: 6 K 1554/06) entschieden, die Tierärztekammer Westfalen-Lippe sei verpflichtet, den Tie…

Zeitlich begrenzte Praxisgemeinschaft

Blickpunkt Recht & Steuern / Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte nach dem so genannten “LaborärzteFall” erneut über die Frage der Zulässigkeit eines freien Hinauskündigungsrechts bei ein…

BGH: Zum Stichwort “Hinauskündigungsrecht”

Rechtblog / Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte nach dem so genannten “LaborärzteFall” (Urteil vom 8. März 2004 II ZR 165/02) erneut über die Frage der Zulässigkeit ei…

Ärztestreik: Berliner Aktionstag vom 06. bis 10.02.

Recht und Alltag / Wer in den nächsten Tagen in Berlin einen Arzt aufsuchen möchte, könnte vor einer verschlossenen Praxistür stehen.Auf Beschluss der VV der Berliner Kassenärzte bleiben die Praxen am 6. und 7. Februar in der Berliner Nordhälfte (Bezirke: Reini…

KBV hat neuen zweiten Vorstandsvorsitzenden

MediBlawg / Der zweite Vorstandsvorsitzende der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) trat am 06.07.2007 zurück. Zuvor sprachen 47 von 60 Mitgliedern der Vertreterversammlung Herrn Ulrich Weigeldt ihr Misstrauen aus. Damit scheint der Konflikt über die kün…

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