Medizinrecht: Gesetzgebung: Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesgesetzblatt

Am 22. Juli 2009 ist das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften - sog. 15. AMG-Novelle - verkündet worden, das als so genanntes Omnibus-Gesetz auch einige Neuregelungen des Sozialgesetzbuch V in Geltung setzt, die für die medizinische Versorgung in Arztpraxis und Krankenhaus von Bedeutung sind:

1. Der bereits mit Wirkung ab dem 18.06.2009 neu gefasste § 87 Abs. 3a verpflichtet den Bewertungsausschuss, die Auswirkungen seiner Beschlüsse zu analysieren und dem Bundesministerium für Gesundheit vierteljährlich Daten und Berichte zur Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur zu übermitteln. Außerdem hat er jeweils bis zum 30. Juni hierzu einen Jahresbericht vorzulegen. Das BMG legt die Berichte dem Deutschen Bundestag vor. Auf das Institut des Bewertungsausschusses kommt also weitere Arbeit zu.

2. Im Rahmen der Abrechnung von Leistungen persönlicher Ermächtigungs- sowie Institutsambulanzen wird durch den neuen Abs. 6 in § 120 bereits mit Wirkung ab dem 18.06.2009 die Praxis, hiermit privatwirtschaftliche Abrechnungsunternehmen zu beauftragen, legalisiert. Sie hatte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 10.12.2008 mit Umstellungsfrist bis zum 30.06.2009 für unwirksam erklärt. Entsprechendes regelt der neue § 295 Abs. 1b für Leistungen, die auf der Grundlage von Selektivverträgen ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen oder von Krankenhäusern gem. § 116b Abs. 2 erbracht werden.

3. Die Neufassung des § 128 in Abs. 2, 4 und 6 erweitert und präzisiert die Regelungen über unzulässige Zusammenarbeit zwischen Hilfsmittel-Leistungserbringern und Vertragsärzten. Abs. 2 stellt „Ärzte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ den Vertragsärzten gleich und zählt zu den verbotenen wirtschaftlichen Vorteilen auch die (teil-) unentgeltliche Überlassung von Geräten und Materialien, Schulungsmaßnahmen sowie die Gestellung von Räumen oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür. Abs. 4 bis 4b gestatten Vertragsärzten nur dann, an der Durchführung der Hilfsmittelversorgung über die ihnen im Rahmen der…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundestag , Sozialgesetzbuch , Omnibus , Bmg

Erschienen 11. August 2009 auf http://www.mkvdp.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Medizinrecht: BVerfG: Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen die Neufassung des § 116b SGB V ist unzulässig.

Meyer-Köring v.Danwitz | 1. September 2008 — Die zweite Kammer des ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Kinderkardiologen und fachärztlichen Internis…

Medizinrecht: Gesetzgebung: In-Kraft-Treten des Verbots unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern des Hilfsmittelse…

Meyer-Köring v.Danwitz | 4. Mai 2009 — Am 1. April 2009 ist der durch das GKV-OrgWG neu gestaltete § 128 SGB V in Kraft getreten. Um Fehlentwicklungen in der Zusammen…

Medizinrecht: Änderungen des § 17a Abs. 1 KHG zur Finanzierung von Ausbildungskosten

Meyer-Köring v.Danwitz | 24. Juni 2009 — Änderungen des § 17a Abs. 1 KHG zur Finanzierung von Ausbildungskosten Mit Urteil vom 20.11.2008 (Az.: 3 C 39/07) hat das Bun…

Bundessozialgericht; Weitergabe Von Daten AN Abrechnungsstellen#: Medizinrecht: Bundessozialgericht urteilt: Die Weitergabe von Daten gesetzlich versicherter Patienten an Abrechnungsstellen nicht …

Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Januar 2009 — Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 10.12.2008 (Az. B 6 KA 37/07 R) ein bedeutendes Urteil zum Schutz von Patientendaten in de…

Rechtsprechung Sozialgerichte: Medizinrecht: Rechtsprechung: Sozialgericht Dresden gewährt Vertragsarzt einstweiligen Rechtsschutz gegen Ambulanzzulassung eines …

Meyer-Köring v.Danwitz | 2. November 2009 — § 116b Abs. 2 SGB V ermöglicht es den zuständigen Landesbehörden, zugelassene und geeignete Krankenhäuser auf Antrag zur ambula…

Arbeitsrecht: Das neue Pflegezeitgesetz - Mehr Rechte für Arbeitnehmer

Meyer-Köring v.Danwitz | 23. Juli 2008 — Zum 1. Juli 2008 ist, von der Praxis weitgehend unbemerkt, das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Unser Partner, Rechts…

Medizinrecht: GBA: Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Meyer-Köring v.Danwitz | 1. April 2010 — Der GBA hat die „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ beschlossen und…

Medizinrecht: Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen

Meyer-Köring v.Danwitz | 10. März 2010 — Nach 2. Lesung am 09.03.2010 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-We…

Medizinrecht: Bundessozialgericht billigt Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) nur in Ausnahmefällen Klagerecht gegen Entschei…

Meyer-Köring v.Danwitz | 22. Februar 2010 — Die klagende KBV hatte sich gegen die Neufassung der Richtlinien des G-BA zu § 116b SGB V gewandt und insbesondere geltend gema…

Medizinrecht: BFH: Auch eine reine Freiberufler-Kapitalgesellschaft infiziert sämtliche Einkünfte einer Berufsausübungsgemeinschaf…

Meyer-Köring v.Danwitz | 28. August 2008 — In dieser aktuellen Entscheidung hat der BFH zur Rechtsanwaltssozietät, an der eine GmbH beteiligt ist, seine ständige Rechtssp…

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Rechtsanwälte und Steuerberater, Bonn Berlin

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.