Medizinrecht: Gesetzgebung: Bundesrat verabschiedet Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Am 25.04.2008 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) gebilligt. Es wird daher am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Das umfangreiche sog. Artikelgesetz beinhaltet unter anderem auch maßgebliche Änderungen des SGB V, also des Vertragsarztrechts. Drei wichtige Regelungen sind hervorzuheben:

1. Modellvorhaben

§ 63 SGB V, der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung zum Gegenstand hat, erhält zwei neue Absätze. Danach können Krankenkassen und ihre Verbände auch modellhaft vereinbaren, dass Angehörige der Pflegeberufe Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen sowie häusliche Krankenpflege inhaltlich und zeitlich (Dauer) ausgestalten. Darüber hinausgehend können dafür qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe ärztliche Tätigkeiten, die die selbstständige Ausübung von Heilkunde beinhalten, übertragen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Richtlinien festzulegen, welche Tätigkeiten hierfür in Frage kommen, wobei der Bundesärztekammer und den Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Besonders die niedergelassene Ärzteschaft hat sich kritisch zu dieser Erprobung einer „Schwester-Agnes-Regelung“ geäußert.

2. Vertragsärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen

Der neue § 119 b SGB V eröffnet stationären Pflegeeinrichtungen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern. Auf Antrag der Einrichtung hat die KV die Sicherstellung der ausreichenden ärztlichen Versorgung in der Pflegeeinrichtung anzustreben, also einen entsprechenden Vertragsabschluss zu bewirken. Kommt er nicht binnen 6 Monaten zustande, hat der Zulassungsausschuss die Pflegeeinrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen. Soll der angestellte Arzt in mehreren Pflegeeinrichtungen tätig werden, ist er selbst entsprechend zu ermächtigen.

3. Mitteilungspflichten für Leistungserbringer

Im Gesetzgebungsverfahren heftig umstritten war der neue Absatz 2 zu § 294 a SGB V, der nach seiner Überschrift die „Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden“ zum Gegenstand hat. Der Gesetzesentwurf hatte noch eine Mitteilungspflicht von Ärzten und Krankenhäuser bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür vorgesehen, dass „Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangene…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesrat , Sgb

Erschienen 8. Mai 2008 auf http://www.mkvdp.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Alles, was Sie sagen, kann und wird von Ihrem Arzt gegen Sie verwendet werden...

Jurabilis | 17. März 2008 — Ein hohes Gut der deutschen Rechtsordnung war bislang die ärztliche Schweigepflicht. Abgesichert in den jeweiligen Prozessordnunge…

Medizinrecht: Gesetzgebung: In-Kraft-Treten des Verbots unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern des Hilfsmittelse…

Meyer-Köring v.Danwitz | 4. Mai 2009 — Am 1. April 2009 ist der durch das GKV-OrgWG neu gestaltete § 128 SGB V in Kraft getreten. Um Fehlentwicklungen in der Zusammen…

Medizinrecht: Vertragsarztrecht: LSG NRW zur Notdienstpflicht am Sitz der Zweigpraxis

Meyer-Köring v.Danwitz | 16. Februar 2010 — Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.12.2009 (Az. L L 11 B 19/09 KA ER…

Medizinrecht: Gesetzgebung: Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften im Bundesgesetzblatt

Meyer-Köring v.Danwitz | 11. August 2009 — Am 22. Juli 2009 ist das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften - sog. 15. AMG-Novelle - verkünde…

Arbeitsrecht: Das neue Pflegezeitgesetz - Mehr Rechte für Arbeitnehmer

Meyer-Köring v.Danwitz | 23. Juli 2008 — Zum 1. Juli 2008 ist, von der Praxis weitgehend unbemerkt, das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Unser Partner, Rechts…

Medizinrecht: Gesetzgebung: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-…

Meyer-Köring v.Danwitz | 6. Januar 2009 — Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten ist das Gesetzgebungsverfahren nunmehr abgeschlossen und das GKV-OrgWG im Bundesgese…

Erbschaftssteuer änderungen 2010: Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht: Wichtige Änderungen im Erbschaftsteuerrecht zum 01.01.2010!

Meyer-Köring v.Danwitz | 18. Dezember 2009 — Der Bundesrat hat heute in seiner 865. Sitzung das sogenannte "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" gebilligt, das damit wie vorgese…

Medizinrecht: BVerfG: Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen die Neufassung des § 116b SGB V ist unzulässig.

Meyer-Köring v.Danwitz | 1. September 2008 — Die zweite Kammer des ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Kinderkardiologen und fachärztlichen Internis…

Medizinrecht: BFH: Auch eine reine Freiberufler-Kapitalgesellschaft infiziert sämtliche Einkünfte einer Berufsausübungsgemeinschaf…

Meyer-Köring v.Danwitz | 28. August 2008 — In dieser aktuellen Entscheidung hat der BFH zur Rechtsanwaltssozietät, an der eine GmbH beteiligt ist, seine ständige Rechtssp…

Medizinrecht: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen stellt sein Jahresgutachten 2009 vor

Meyer-Köring v.Danwitz | 21. August 2009 — Im Mittelpunkt des diesjährigen Gutachtens steht die Frage nach einer angemessenen Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft …

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Rechtsanwälte und Steuerberater, Bonn Berlin

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.