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Medizinrecht: Gesetzgebung: Bundesrat verabschiedet Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

am 08.05.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Am 25.04.2008 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) gebilligt. Es wird daher am 1. Juli 2008 in Kraft treten.Das umfangreiche sog. Artikelgesetz beinhaltet unter anderem auch maßgebliche Änderungen des SGB V, also des Vertragsarztrechts. Drei wichtige Regelungen sind hervorzuheben:1. Modellvorhaben§ 63 SGB V, der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung zum Gegenstand hat, erhält zwei neue Absätze. Danach können Krankenkassen und ihre Verbände auch modellhaft vereinbaren, dass Angehörige der Pflegeberufe Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen sowie häusliche Krankenpflege inhaltlich und zeitlich (Dauer) ausgestalten. Darüber hinausgehend können dafür qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe ärztliche Tätigkeiten, die die selbstständige Ausübung von Heilkunde beinhalten, übertragen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Richtlinien festzulegen, welche Tätigkeiten hierfür in Frage kommen, wobei der Bundesärztekammer und den Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Besonders die niedergelassene Ärzteschaft hat sich kritisch zu dieser Erprobung einer „Schwester-Agnes-Regelung“ geäußert.2. Vertragsärztliche Versorgung in PflegeeinrichtungenDer neue § 119 b SGB V eröffnet stationären Pflegeeinrichtungen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern. Auf Antrag der Einrichtung hat die KV die Sicherstellung der ausreichenden ärztlichen Versorgung in der Pflegeeinrichtung anzustreben, also einen entsprechenden Vertragsabschluss zu bewirken. Kommt er nicht binnen 6 Monaten zustande, hat der Zulassungsausschuss die Pflegeeinrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen. Soll der angestellte Arzt in mehreren Pflegeeinrichtungen tätig werden, ist er selbst entsprechend zu ermächtigen.3. Mitteilungspflichten für LeistungserbringerIm Gesetzgebungsverfahren heftig umstritten war der neue …

Alles, was Sie sagen, kann und wird von Ihrem Arzt gegen Sie verwendet werden...

Jurabilis / Ein hohes Gut der deutschen Rechtsordnung war bislang die ärztliche Schweigepflicht. Abgesichert in den jeweiligen Prozessordnungen (§ 53 StPO; § 383 ZPO) und durch das Strafrecht (§ 203 StGB), konnte man sicher sein, sich seinem Arzt grunds…

1 BvR 378/00 vom 17.08.2004

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage des Rechtsschutzes für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.…

Ab 1. Januar 2008 einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen

Anwalt bloggt / Zum 1. Januar 2008 tritt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Im EBM sind alle vertragsärztlichen Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, aufgeführt und mit Punktzahlen bewertet. Der Ges…

Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze

Anwalt bloggt / Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen: Es wird di…

Medizinrecht: Honorarforderungen der Gemeinschaftspraxis dürfen nicht mit älteren Rückforderungen gegen einen der Gemeinschaftspraxispartner verrechnet werden

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Leitsatz des BSG: Eine Kassenärztliche Vereinigung ist nicht befugt, Honoraransprüche einer neu gegründeten Gemeinschaftspraxis mit Forderungen zu verrechnen, die ihr gegen einen der Praxispartner aus dessen vorangegangener Tätigkeit als Einzelve…

Familienrecht: Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht ab 01.01.2008

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Mit dem Jahresbeginn ist das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Durch das neue Gesetz werden wesentliche Teile des Rechtes zum Kindesunterhalt und zum Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten erheblich geändert. Die Änderungen sind s…

Bundessozialgericht: Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall

recht verständlich / Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht gesetzlich krankenversicherte Patienten weiter behandeln und hierfür von den Krankenkassen Honorar beanspruchen könne…

Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung

Recht und Alltag / Psychotherapeuten sind nicht als Ärzte anzusehen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Teilnahme an der so genannten „Erweiterten Honorarverteilung“ (EHV), einer Altersversorgungs-Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das entschied in…

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