Alles, was Sie sagen, kann und wird von Ihrem Arzt gegen Sie verwendet werden...
Jurabilis | 17. März 2008 — Ein hohes Gut der deutschen Rechtsordnung war bislang die ärztliche Schweigepflicht. Abgesichert in den jeweiligen Prozessordnunge…
Am 25.04.2008 hat der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) gebilligt. Es wird daher am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Das umfangreiche sog. Artikelgesetz beinhaltet unter anderem auch maßgebliche Änderungen des SGB V, also des Vertragsarztrechts. Drei wichtige Regelungen sind hervorzuheben:
1. Modellvorhaben
§ 63 SGB V, der Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung zum Gegenstand hat, erhält zwei neue Absätze. Danach können Krankenkassen und ihre Verbände auch modellhaft vereinbaren, dass Angehörige der Pflegeberufe Verbandsmittel und Pflegehilfsmittel verordnen sowie häusliche Krankenpflege inhaltlich und zeitlich (Dauer) ausgestalten. Darüber hinausgehend können dafür qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe ärztliche Tätigkeiten, die die selbstständige Ausübung von Heilkunde beinhalten, übertragen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in Richtlinien festzulegen, welche Tätigkeiten hierfür in Frage kommen, wobei der Bundesärztekammer und den Verbänden der Pflegeberufe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Besonders die niedergelassene Ärzteschaft hat sich kritisch zu dieser Erprobung einer „Schwester-Agnes-Regelung“ geäußert.
2. Vertragsärztliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen
Der neue § 119 b SGB V eröffnet stationären Pflegeeinrichtungen den Abschluss von Kooperationsverträgen mit geeigneten vertragsärztlichen Leistungserbringern. Auf Antrag der Einrichtung hat die KV die Sicherstellung der ausreichenden ärztlichen Versorgung in der Pflegeeinrichtung anzustreben, also einen entsprechenden Vertragsabschluss zu bewirken. Kommt er nicht binnen 6 Monaten zustande, hat der Zulassungsausschuss die Pflegeeinrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der pflegebedürftigen Versicherten mit angestellten Ärzten, die in das Arztregister eingetragen sind und geriatrisch fortgebildet sein sollen, zu ermächtigen. Soll der angestellte Arzt in mehreren Pflegeeinrichtungen tätig werden, ist er selbst entsprechend zu ermächtigen.
3. Mitteilungspflichten für Leistungserbringer
Im Gesetzgebungsverfahren heftig umstritten war der neue Absatz 2 zu § 294 a SGB V, der nach seiner Überschrift die „Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden“ zum Gegenstand hat. Der Gesetzesentwurf hatte noch eine Mitteilungspflicht von Ärzten und Krankenhäuser bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür vorgesehen, dass „Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangene…
» Vollständiger ArtikelJurabilis | 17. März 2008 — Ein hohes Gut der deutschen Rechtsordnung war bislang die ärztliche Schweigepflicht. Abgesichert in den jeweiligen Prozessordnunge…
Meyer-Köring v.Danwitz | 4. Mai 2009 — Am 1. April 2009 ist der durch das GKV-OrgWG neu gestaltete § 128 SGB V in Kraft getreten. Um Fehlentwicklungen in der Zusammen…
Meyer-Köring v.Danwitz | 16. Februar 2010 — Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.12.2009 (Az. L L 11 B 19/09 KA ER…
Meyer-Köring v.Danwitz | 11. August 2009 — Am 22. Juli 2009 ist das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften - sog. 15. AMG-Novelle - verkünde…
Meyer-Köring v.Danwitz | 23. Juli 2008 — Zum 1. Juli 2008 ist, von der Praxis weitgehend unbemerkt, das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Unser Partner, Rechts…
Meyer-Köring v.Danwitz | 6. Januar 2009 — Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten ist das Gesetzgebungsverfahren nunmehr abgeschlossen und das GKV-OrgWG im Bundesgese…
Meyer-Köring v.Danwitz | 18. Dezember 2009 — Der Bundesrat hat heute in seiner 865. Sitzung das sogenannte "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" gebilligt, das damit wie vorgese…
Meyer-Köring v.Danwitz | 1. September 2008 — Die zweite Kammer des ersten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde von Kinderkardiologen und fachärztlichen Internis…
Meyer-Köring v.Danwitz | 28. August 2008 — In dieser aktuellen Entscheidung hat der BFH zur Rechtsanwaltssozietät, an der eine GmbH beteiligt ist, seine ständige Rechtssp…
Meyer-Köring v.Danwitz | 21. August 2009 — Im Mittelpunkt des diesjährigen Gutachtens steht die Frage nach einer angemessenen Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft …
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.