Medizinrecht: Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen

Nach 2. Lesung am 09.03.2010 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Empfehlung des Fachausschusses beschlossen. Damit ist u.a. der § 31a "Unerlaubte Zuweisungen gegen Entgelt" angenommen. Dessen Absatz 1 lautet im Wortlaut des Gesetzentwurfs:

Krankenhäusern und ihren Trägern ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten ein Entgelt oder andere Vorteile zu gewähren, zu versprechen, sich gewähren oder versprechen zu lassen.

Weitere Materialien erhalten Sie unmittelbar bei dem Landtag NRW unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsver…

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Themen: Berlin , Bonn , Steuerberater , Lte , Lesung

Erschienen 10. März 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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