Medizinrecht: Geplantes Patientenrechtegesetz vorgestellt

Heute wurde das seit langem diskutierte Patientenrechtegesetz von Bundesjustizministerium und Bundesgesundheitsministerium vorgestellt, zumindest in der Fassung eines ersten Entwurfes.

Für die Behandlerseite ändert sich dadurch nicht viel: Die meisten Punkte geben nunmehr in Textform wieder, was ohnehin bereits aufgrund der geltenden Gesetze und der Rechtsprechung galt. So wird der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ausdrücklich geregelt, ebenso wie die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten. Aber auch bisher musste der Patient vor jedem Eingriff über die konkrete Behandlung, die sich daraus ergebenden Risiken und Alternativen in einem vorherigen persönlichen Gespräch aufgeklärt werden. Das sorgfältige und alle Maßnahmen beinhaltende Führen der Patientenakte ist ebenso keine neue Verpflichtung für Ärzte, wird nun aber ebenso wie ein Akteneinsichtsrecht in die eigene Patientenakte gesetzlich normiert.

Positiv auch für die Behandlerseite ist sicherlich hingegen, dass die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten u.a. durch die Erstellung medizinischer Gutachten zu unterstützen. Auf diesem Weg kann dem Patienten bei der Klärung …

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Erschienen 16. Januar 2012 auf http://www.paluka.de/.

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