Medizinrecht: GBA: Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Der GBA hat die „Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ beschlossen und darin die Strukturen und verfahrenstechnischen Grundlagen geschaffen. Erstmalig soll hiermit die Möglichkeit geschaffen werden, die Qualität der Leistungen zu vergleichen, die einerseits im Krankenhaus und andererseits in der vertragärztlichen Praxis erbracht werden. Außerdem soll die Erfassung von Behandlungsergebnissen der gemeinsamen Leistungserbringung durch das Krankenhaus und den niedergelassenen Arzt ermöglicht werden (sektorenüberschreitende Verfahren und sektorenüberschreitende Follow-up-Verfahren). Geregelt sind die Grundlagen der Aufbauorganisation, die Datenflüsse, das Verfahren zur Auffindung qualitativ auffälliger Ergebnisse und sich daraus ergebende mögliche Vorgehensweisen (Praxisbegehungen, Gespräche mit Verantwortlichen e…

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Themen: Berlin , Bonn , Steuerberater , Lte

Erschienen 1. April 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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Gemeinsamer Bundesausschuss - G-BA schafft Grundlage für sektorenübergreifende Sicherung und Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung