Medizinrecht: BVerwG: Verwendung des Logos „MacDent M & D“ ist berufsrechtlich nicht zu beanstanden

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24. September 2009 (Az.: 3 C 4/2009) entschieden, dass es mit dem Grundrecht der freien Berufsausübung nicht vereinbar sei, einem niedergelassenen Zahnarzt die Verwendung eines Logos zu untersagen, mit dem schlagwortartig auf die Einhaltung geprüfter Qualitätsstandards eines Franchiseunternehmens hingewiesen und zugleich eine Internetadresse angegeben wird, die nähere Informationen über die Standards und ihre Kontrolle enthält.

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Themen: Berlin , Kontrolle , Bonn , Steuerberater , Lte , Logos

Erschienen 7. Januar 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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