Medizinrecht: BGH: Rechtsweg für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung

Mit Beschluss vom 17.12.2009 (III ZB 47/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden:

Die Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung ist in Hessen öffentlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie von einer privatrechtlichen Organisation ausgeführt wird. Für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung ist der Rechtsweg nicht zu den ordentlichen Gerichten, sondern zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.

Da für die vorliegende Rechtssache eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, richte sich die Beurteilung, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Streitigkeit handelt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird. Maßgeblich sei der wahre Charakter der Forderung, mithin ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge vo…

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Themen: Berlin , Bgh , Bonn , Steuerberater , Lte

Erschienen 17. März 2010 auf http://www.mkvdp.de/.

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