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Medizinrecht: BGH: Übertragung der Risikoaufklärung an nachgeordneten Arzt

am 20.02.2008 von http://www.mkvdp.de/

Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren. (Leitsatz des Gerichts)Der Fall:Die Klägerin begab sich zu einer Divertikeloperation am Zwölffingerdarm in die Behandlung des beklagten Chefarztes. Infolge einer Nahtinsuffizienz kam es zu einer schweren Bauchfellentzündung sowie einer eitrigen Bauchspeicheldrüsenentzündung. Dies führte zu einer mehrwöchigen intensivmedizinischen Behandlung und weiteren Operationen. Vor der ersten Operation hatte ein Stationsarzt zwei Gespräche mit der Klägerin geführt. Dabei ist streitig, ob eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung erfolgt ist. Gestützt auf den Vorwurf unzureichender Aufklärung verlangt die Klägerin Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht hatte sie keinen Erfolg.Die Entscheidung des BGH:Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Grundsätzlich haftet der Arzt für alle den Patienten treffenden nachteiligen Folgen, wenn der Eingriff nicht durch eine wirksame Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Diese setzt voraus, dass der Patient vor dem Eingriff ordnungsgemäß augeklärt wurde. Auch wenn der Operateur irrig annimmt, der Patient sei in diesem Sinne aufgeklärt worden, bleibt die Behandlung insgesamt rechtswidrig. Die Verpflichtung den Patienten hinsichtlich der übernommenen Behandlungsaufgabe aufzuklären kann zwar an einen anderen Arzt übertragen werden. Dies entlastet den behandelnden Arzt aber nicht ohne weiteres von seiner Haftung.Wer einem anderen Arzt die Aufklärung überträgt, unterliegt einer strengen Kontrollpflicht. Im Arzthaftungsprozess ist darzulegen, was der übertragende Arzt zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten getan hat. Hierzu gehört die Vergewisserung, dass eine für den medizinischen Laien verständliche …

Medizinrecht: Chefarzt muss ordnungsgemäße Aufklärung der Stationsärzte überwachen

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / I. Der FallDer Chefarzt einer chirurgischen Klinik operierte die Klägerin am Darm. Nach der Operation kam es zu einer schweren Bauchfell- und Bauchspeicheldrüsenentzündung. Ein Behandlungsfehler ließ sich jedoch nicht feststellen. Die Klägerin v…

Medizinrecht: Veto-Recht minderjähriger Patienten gegen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / In seinem Urteil vom 10. Oktober 2006, Az.: - VII ZR 74/05 - führt der BGH aus, dass minderjährigen Patienten gegen die von ihren gesetzlichen Vertretern erklärte Einwilligung zu einem ärztlichen Eingriff ein Veto-Recht zustehen kann. Regelmäßi…

Medizinrecht: BGH: Anwendung einer Außenseitermethode

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Leitsätze:Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend.Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.Der Fall:Die Klägerin begab sich weg…

Haftungsrecht: Arzt muss sich nicht an Details aus einem Aufklärungsgespräch erinnern

Recht und Alltag / Ein Arzt muß sich vor Gericht nicht an die Einzelheiten eines Aufklärungsgesprächs mit einem Patienten erinnern können. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Az.: 5 U 10/05) hervor. Nach dem Richterspr…

Zur Haftung des Arztes bei Außenseitermethoden - BGH, Urteil v. 22.05.2007 – Az. VI ZR 35/06

MediBlawg / Der Bundesgerichtshof hat kürzlich grundlegend zur Arzthaftung bei der Anwendung von Außenseitermethoden Stellung genommen. Die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht ohne weitere Umstä…

Operierender Chefarzt darf sich nicht ohne Weiteres auf ordnungsgemäße Aufklärung des Stationsarztes verlassen

JuracityBlog / Das führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen VI ZR 206/05 - aus und beschäftigte sich im Einzelnen mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der operierende Chefarzt darauf verlassen darf, dass d…

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