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Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://www.mkvdp.de/.
Meyer-Köring v.Danwitz | 29. April 2008 — Steht fest, dass dem Arzt ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, muss
dieser beweisen, dass die Schädigung des Patienten…
Meyer-Köring v.Danwitz | 27. Oktober 2009 — Bei einem leichten Routineeingriff darf der behandelnde Arzt davon
ausgehen, dass der mit dem Kind erschienene Elternteil ermäc…
Rechtslupe | 27. Juli 2011 — Bei einem einfachen kommt eine für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit dem tatsächli…
Rechtslupe | 11. Oktober 2011 — Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den
eingetretenen Gesundheitsschaden kann dur…
Rechthaber | 7. September 2011 — Bei (möglichen) ärztlichen Behandlungsfehlern muss man zunächst unterscheiden, in
welchem Bereich dem Arzt ein Fehler unterlauf…
Anwälte am Spittelmarkt | 26. Juli 2011 — Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem behaupteten
Behandlungsfehler scheitert oftmals daran, dass der Nachweis…
Meyer-Köring v.Danwitz | 20. Februar 2008 — Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem
nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatoris…
Meyer-Köring v.Danwitz | 30. November 2009 — Ärztliche und zahnärztliche Honorarforderungen unterliegen der
dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährung begi…
Schlosser Aktuell | 17. Juli 2009 — Die mangelnde Mitwirkung (non-compliance) des Patienten an einer medizinisch
gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfeh…
LEX MEDICORUM | 17. März 2010 — Behauptet ein Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es ihm meist um
Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. Doch welch…
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Rechtsanwälte und Steuerberater, Bonn
Berlin
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte
decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge,
Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.