Medizinrecht: BGH: Anwendung einer Außenseitermethode
am 18.03.2008 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle InformationenLeitsätze:Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend.Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.Der Fall:Die Klägerin begab sich wegen eines Bandscheibenvorfalls in die Behandlung des Beklagten, einem niedergelassenen Orthopäden. Dieser behandelte Bandscheibenbeschwerden mit einem sog. Racz-Katheter. Dabei wird über einen Epidural-Katheter eine Mischung aus einem Lokalanästhetikum, einem Corticoid, einem Enzym und einer Kochsalzlösung in den Bereich des betroffenen Segments gespritzt. Vor der Behandlung führte der Beklagte mit der Klägerin ein Aufklärungsgespräch. In dem vorgefertigten Aufklärungsformular war u.a. die „Möglichkeit einer Querschnittslähmung und einer Blasen- und Mastdarmstörung“ angeführt und handschriftlich unterstrichen. Die Klägerin erhielt drei Infiltrationen mit dem Racz-Katheter. Bereits nach der ersten Infiltration traten starke Schmerzen und im Verlauf Taubheitsgefühle am Gesäß und dem linken Bein auf. In der Folgezeit entwickelte sich eine Blasen- und Mastdarmstörung. Klage und Berufung der Klägerin hatten keinen Erfolg.Die Entscheidung des BGH:Auf die Revision der Klägerin stellte der BGH die Schadensersatzpflicht des Beklagten fest. Zwar durfte der Beklagte grundsätzlich eine Außenseitermethode zur Behandlung wählen Da aber bei eine solchen Methode in besonderem Maße mit bisher unbekannten Risiken und Nebenwirkungen zu rechnen ist, erfordert die verantwortungsvolle medizinische Abwägung einen besonders sorgfältigen Vergleich zwischen den zu erwartenden Vorteilen und ihren abzusehenden, zu vermutenden oder aufgetretenen Nachteilen. Diese Abwägung muss jeweils erneut vorgenommen werden, sobald neue Erkenntnisse über Risiken und Nebenwirkungen auftreten. Dies gilt insbesondere, wenn sich im Verlauf der Behandlung Komplikationen ergeben. Die Behandlung darf in diesem Fall nur dann fortgesetzt werden, wenn auszuschließen ist, dass die Komplikationen durch …
Zur Haftung des Arztes bei Außenseitermethoden - BGH, Urteil v. 22.05.2007 – Az. VI ZR 35/06
MediBlawg / Der Bundesgerichtshof hat kürzlich grundlegend zur Arzthaftung bei der Anwendung von Außenseitermethoden Stellung genommen. Die Anwendung einer nicht allgemein anerkannten Heilmethode ist grundsätzlich erlaubt und führt nicht ohne weitere Umstä…
Medizinrecht: BGH: Übertragung der Risikoaufklärung an nachgeordneten Arzt
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren. (Leitsatz d…
Zur Arzthaftung bei der Behandlung mit nicht zugelassenen Arzneimitteln - BGH, Urteil v. 27.03.2007 – Az. VI ZR 55/ 05
MediBlawg / Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 27.3.2007 mit der Arzthaftung für die Behandlung mit (noch) nicht zugelassenen Medikamenten beschäftigt und die besonderen Überwachungspflichten des behandelnden Arztes konkretisiert. In den…
BGH: Aufklärungspflichten bei neuen Behandlungsmethoden und Risikoverwirklichung
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Pressemitteilung des BGH Nr. 89/2006 Bundesgerichtshof entscheidet über Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach ihrer Behauptung fehlerhaft und ohne die erforderliche…
BGH Vorschau: Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Robodoc-Verfahren
Rechtblog / Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach ihrer Auffassung fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung durchgeführten ärztlichen Behandlung. Im September 1995 implantierte der Beklagte zu 3 der Klägerin mittels…
Medizinrecht: Hygienemängel und Haftung des Arztes
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Verwirklichen sich im Rahmen der Patientenbehandlung Risiken, die durch den Klinikbetrieb oder die Arztpraxis gesetzt sind, aber durch sachgerechte Organisation und Koordinierung des Behandlungsgeschehens objektiv voll beherrscht werden können, lieg…
Sozialrecht: Künstliche Befruchtung und Höchstaltersgrenze für Männer
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das BSG hat entschieden, dass die für Leistungen zur künstlichen Befruchtung gem. § 27 a SGB V maßgebliche Altersgrenze für Männer von 50 Jahren nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Der Fall:Der Kläger,…
Robodoc-Operation
Handakte WebLAWg / Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen einer nach ihrer Behauptung fehlerhaft und ohne die erforderliche Aufklärung durchgeführten ärztlichen Behandlung. Im September 1995 implantierte der Beklagte (zu 3) der Klägerin mit H…
