Hannover Leasing - CLLB Rechtsanwälte berichten von der Gesellschafterversammlung
CLLB - Rechtsanwälte | 2. Februar 2010 — In den vergangen zwei Wochen führte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG in mehreren Großstädten Deutschlands Informationsv…
Die vor kurzem durchgeführten Informationsveranstaltungen der Hannover Leasing GmbH & Co. KG brachten für die betroffenen Medienfondsanleger wenig Erhellendes.
Diesen Informationsveranstaltungen vorausgegangen war die Mitteilung der Bayerischen Finanzverwaltung, die steuerliche Bewertung der Filmfonds mit Schuldübernahmekonstrutkion zu ändern. Die nunmehr vertretene Auffassung der Finanzbehörden hat zur Folge, dass den Anlegern dieser Medienfonds sehr hohe Steuernachforderungen drohen. Zum Teil sind mittlerweile die Betriebsprüfungen der betroffenen Filmfonds schon abgeschlossen und deren Anleger zu Steuernachzahlungen aufgefordert worden.
Auch wenn die geänderten Grundlagenbescheide von der Fondsgesellschaft gerichtlich angegriffen werden, ist keineswegs sicher gestellt, dass sich deren Auffassung vor den Finanzgerichten letztlich durchsetzen wird und die Verlustzuweisungen steuerlich vollständig anerkannt werden.
Die Anleger der betroffenen Medienfonds stecken daher in einem Dilemma: Die Fondsverantwortlichen stellten im Rahmen der Informationsveranstaltungen unmissverständlich klar, nicht auf die Beteiligten, wie beispielsweise den Treuhänder und die das jeweilige Fondsprodukt vermittelnden Banken dergestalt einzuwirken, dass diese Verjährungsverzichte zu Gunsten der Anleger abgeben.
Wartet der Anleger nun den Ausgang des finanzgerichtlichen Verfahrens ab, so besteht die begründete Gefahr, dass Schadenersatzansprüche beispielsweise gegen die beratende Bank zwischenzeitlich verjähren.
„Dies vor allem deshalb, weil das finanzgerichtliche Verfahren durchaus vier bis sieben Jahre dauern kann. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlegerberatung verjähren aber grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende, nachdem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis hatte oder bei gehöriger Sorgfalt von der Falschberatung hätte Kenntnis erlangen können", so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. </…
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